Institut für Kunstgeschichte
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Hinweise zum Belegen und zum Studienverlauf sowie zur Masterarbeit

Aufbau des Studiengangs und empfohlener Studienverlauf
Hinweise zur Masterarbeit
Berechnung der Endnote
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Hinweise zum Zeitmanagement
Beurlaubung und Auslandsaufenthalte
Hinweis zum Umfang von schriftlichen Seminararbeiten

Aufbau des Studiengangs und empfohlener Studienverlauf

Im Rahmen des Masterstudiengangs sind insgesamt 5 Pflichtmodule (drei Basis-Module, Forschungsmodul und Abschlussmodul) zu absolvieren. Zudem muß eine bestimmte ECTS-Punktzahl in einem integrierten Nebenfachbereich mit einem vielfältigen Veranstaltungsangebot aus verschiedenen geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern (Geistes- und Sozialwissenschaftlicher Profilbereich) gesammelt werden.

Die Prüfungs- und Studienordnung (vgl. hier) gibt in der ersten Spalte Empfehlungen, in welchem Semester welches Modul absolviert werden sollte. Wichtig ist, dass es sich um Empfehlungen handelt: Tatsächlich sind Sie in der Zusammenstellung Ihrer Module sehr frei. So können Sie z. B., anders als in Spalte 1 der Anlage 2 aufgeführt, die Belegung des Profilbereichs oder mehrere Vorlesungen vorziehen. Bei allen Modulen, die aus zwei Veranstaltungen mit eigenen jeweiligen Prüfungen bestehen (Teilmodule mit Modulteilprüfungen) müssen die Prüfungen nicht im gleichen Semester absolviert werden. Entsprechend können Sie z. B. bei den Basis-Modulen die Vorlesung eines Moduls in einem anderen Semester belegen als das dazugehörige Hauptseminar. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich mit der Wahl eines Teilmoduls auf das Modul festlegen und auch, dass die bereits erbrachte Teilmodulleistung in Ihrem Transcript erst gewertet wird, wenn das Modul vollständig abgeschlossen wird. Insgesamt ist der Studienverlauf so angelegt, dass pro Semester etwa 30 ECTS-Punkte erworben werden können / sollten.

Zur Veranschaulichung der unterschiedlichen Möglichkeiten finden Sie hier einige Modellstudienverläufe.

1. Basis-Module (P 1-3)

Die drei Basis-Module P1-P3 bestehen jeweils aus (benotetem) Hauptseminar und (unbenoteter) Vorlesung. Sie können diese nach dem konkreten Veranstaltungsangebot unseres Lehrprogramms (vgl. das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF) inhaltlich frei zusammenstellen.

2. Forschungsmodul (P 4)

Das Forschungsmodul P4 besteht nur aus einer einzelnen Veranstaltung, dem Forschungsseminar. Die hier zu schreibende Hausarbeit ist umfangreicher als in den Basis-Modulen. Wir empfehlen daher, das Forschungsmodul im zweiten oder dritten Fachsemester zu belegen.

Bitte beachten Sie, dass Sie aus EDV-technischen Gründen das Forschungsmodul über LSF während der offiziellen Belegfrist belegen müssen, wenn Sie möchten, dass der konkrete Titel der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung in Ihrem Transcript erscheint.

3. Profilbereich

Siehe Menüpunkt "Profilbereich für Hauptfach Kunstgeschichte".

4. Abschlussmodul (P 5)

Im Rahmen des Abschlussmoduls verfassen Sie Ihre Masterarbeit und besuchen ein dazugehöriges Oberseminar, das der Vorstellung und der Diskussion der Ergebnisse Ihrer Arbeit dient. Wir empfehlen, das Abschlussmodul im vierten Fachsemester zu absolvieren.

Hinweise zur Masterarbeit und zum Oberseminar (P 5)

  • Betreuer/in: Bitte setzen Sie sich bereits zu Beginn des dritten Fachsemesters mit einem möglichen Betreuer/einer möglichen Betreuerin Ihrer Masterarbeit in Verbindung, um ein Thema zu vereinbaren. Masterarbeiten können von allen Professor/innen und Habilitierten des Instituts (also auch Privatdozent/innen, Honorar- und außerplanmäßigen Professor/innen), in Ausnahmen auch von Vertretungsprofessuren, betreut werden. Achten Sie daher rechtzeitig darauf, dass der gewünschte Betreuer/die gewünschte Betreuerin auch tatsächlich zur Verfügung steht.
  • Anmeldung: Die verbindliche schriftliche Anmeldung erfolgt über ein offizielles Formular, das Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften finden (PAGS). Es wird gemeinsam vom Betreuer/der Betreuerin und dem Studierenden ausgefüllt und muss während der offiziellen Anmeldefrist im Prüfungsamt eingehen. Die Unterschriftsdaten beider Unterzeichner/innen müssen im Anmeldezeitraum liegen.
  • Anmeldefrist: Die offiziellen Fristen für Anmelde- und Abgabetermin der Masterarbeit werden auf der Webseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) bekannt gegeben.
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen, der Umfang 100.000 - 120.000 Zeichen. Die formale Gestaltung der Masterarbeit entspricht der der Bachelorarbeit (vgl. http://www.kunstgeschichte.uni-muenchen.de/studium/hinweise/wissenschaft/bach_arb/index.html).
  • Abgabe: Der offizielle Abgabetermin wird auf der Webseite des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) veröffentlicht. Die Masterarbeit ist persönlich im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (Raum D 203, 2. Stock) abzugeben. Beachten Sie die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes.
  • Rücktritt oder Nicht-Bestehen der Master-Arbeit: Bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung, dass die Masterarbeit die einzige Prüfung des Masterstudiums darstellt, die nur einmal wiederholt werden kann. Außerdem muss die Master-Arbeit erstmals zum 5. Fachsemester abgelegt werden, ansonsten gilt sie als angetreten und nicht bestanden. Bitte konsultieren Sie hierzu die Satzung. Sollten Sie aus Krankheitsgründen von der Arbeit zurücktreten müssen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Prüfungsamt. Entsprechende Hinweise, in welcher Form ein Attest wann vorgelegt werden muss, finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
  • Bitte übersehen Sie nicht, das zum Modul gehörende Oberseminar zu belegen (in der Regel werden Sie automatisch von Ihrem Betreuer in den entsprechenden Kurs aufgenommen) und auch nicht, sich für die darin zu erbringende Leistung (Referat) während der offiziellen Prüfungsanmeldungsfrist zur Prüfung anzumelden  (zur Prüfung müssen Sie sich in jedem Fall selbst anmelden!); für den Fall, dass Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin nur ein eingeschränktes oder kein Oberseminar / Kolloquium anbietet, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr die näheren Modalitäten eines entsprechenden Veranstaltungsbesuchs (Besuch des Kolloquiums eines anderen Betreuers/einer anderen Betreuerin oder sonstige Alternativlösungen).

Berechnung der Endnote

vgl. Prüfungs- und Studienordnung, § 21 Bildung der Endnote:

"Ist die Masterprüfung nach § 19 Abs. 2 bestanden, errechnet sich die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der nach der 2/Spalte 16 gewichteten

1. drei besten Modulnoten in den Pflichtmodulen P 1 bis P 4,

2. im Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich erzielten Modulnoten und

3. im Pflichtmodul P 5 erzielten Modulnote; (...)"

 

Verbindliche Prüfungsanmeldung über LSF

Der Prüfungsantritt ohne vorherige Prüfungsanmeldung über LSF ist nicht möglich. Sollten Sie Probleme bei der Prüfungsanmeldung in LSF haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Dr. Daniela Stöppel. Das Absolvieren von Prüfungen auf Schein bzw., bei Wiederholungsklausuren, die Prüfungsanmeldung bei Prüfungsantritt ist nur zulässig, wenn Sie dem Prüfer eine entsprechende Bestätigung der Studiengangskoordination unmittelbar vor der Prüfung vorlegen können.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang nur im 1. Master-Fachsemester möglich ist. In der Regel können Studienleistungen aus anderen, kunsthistorischen oder verwandten Masterstudiengängen (z. B. bei Studienortwechslern) oder Studienleistungen, die während Auslandsaufenthalten erbracht wurden, anerkannt werden. Studienleistungen aus Erststudiengängen sind dagegen im Masterstudiengang meist nicht anerkennungsfähig.

Hinweise zum Zeitmanagement

Der Masterstudiengang Kunstgeschichte ist auf vier Semester Vollzeitstudium ausgelegt. Bitte beachten Sie, dass Sie teils zwei Hausarbeiten pro Semester zum jeweiligen Stichtag (15.3. oder 15.9.) abgeben müssen. Beginnen Sie mit den Hausarbeiten also am besten bereits während der Vorlesungszeit und planen Sie Praktika/Urlaube/Arbeitszeiten entsprechend.

Beurlaubung und Auslandsaufenthalte

Bei triftigen Gründen sollten Sie sich beurlauben lassen, um nicht mit der Höchststudiendauer von 6 Semestern in Konflikt zu geraten. Alle nötigen Hinweise finden Sie hier:

http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/beurlaubung/index.html

Sollten Sie sich im 1. Fachsemester beurlauben lassen wollen, z. B. wegen eines Praktikums oder eines Auslandsaufenthaltes, etc., wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.

Studienbezogene Auslandsaufhalte müssen Sie selbstständig in LSF erfassen, bevor eine Anerkennung durch die Studiengangskoordination erfolgen kann. Eine Kurzanleitung zur Erfassung sowie das Anerkennungsformular finden Sie hier.

Hinweis zum Umfang von schriftlichen Seminararbeiten

Bitte beachten Sie, dass sich bezogen auf den Masterstudiengang die in der Studienordnung angegebene Zeichenzahl bei allen Hauptseminar- und- Forschungsseminararbeiten auf die Gesamtlänge der Arbeit bezieht (Fließtext inkl. Leerzeichen, Fußnoten und wiss. Apparat). Diese Regelung gilt nicht für die Masterarbeit, hier versteht sich die Zeichenzahlangabe nur auf den Text der Arbeit.

 

Bitte beachten Sie: Die obenstehenden Hinweise verstehen sich als vereinfachte Darstellung. Rechtsverbindlich ist nur die entsprechende Prüfungs- und Studienordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung!

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