Institut für Kunstgeschichte
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Bachelorarbeit - Dozentenwahl, Themenfindung

1. Ziel der Bachelorarbeit, Zulassungsvoraussetzungen

Ziel

Die Bachelorarbeit ist eine Modulteilprüfung, die zeigen soll, "dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (...) ein Problem aus ihrem oder seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten" (PStO B.A. Kunstgeschichte Hauptfach, § 14, Absatz 2).

Die Arbeit wird von einer "zur ersten oder zum ersten Prüfenden bestellten Person betreut (Betreuerin oder Betreuer)" (PStO B.A. Kunstgeschichte Hauptfach, § 14, Absatz 3)

Zulassungsvoraussetzungen

Laut der Prüfungs- und Studienordnung 2012 und 2019 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für das Abschlußmodul, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit geschrieben wird. Auch ist nicht vorgeschrieben, in welchem Fachsemester das Modul zu absolvieren ist. Insofern können Sie sich auch anmelden, wenn Ihnen noch Leistungen/Module fehlen. Sollten allerdings noch in größerem Umfang Leistungen fehlen, sollten Sie unbedingt sorgfältig abwägen, wie Sie die verbleibende Zeit organisieren.

Bitte beachten Sie außerdem, die Bachelorarbeit erstmals im 7. Fachsemester angetreten werden muss. Sie gilt ansonsten als angetreten und nicht bestanden.

Dozentenwahl

Es kann sinnvoll sein, daß Sie den gewünschten Betreuer/die Betreuerin Ihrer Bachelorarbeit bereits im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung kennengelernt haben. Um die Methode und die fachlichen Schwerpunkte eines Dozenten/einer Dozentin kennenzulernen, eignen sich am besten die vertiefenden Hauptseminare im späteren Studienabschnitt. Wir empfehlen Ihnen, diese Überlegung rechtzeitig in Ihre Studienplanung miteinzubeziehen.

Zur Beruhigung: Sollten Sie keine Gelegenheit wahrnehmen können, einen gewünschten Betreuer vorab kennenzulernen oder Sie Veranstaltungen bei Dozenten besucht haben, die nicht mehr an der LMU tätig sind (Gastprofessoren, Vertretungsprofessoren etc.) können Sie in vertiefenden Sprechstundengesprächen klären, ob eine Betreuung sinnvoll ist.

2. Interne Voranmeldung

Um zu gewährleisten, dass Studierende sowohl gemäß ihres thematischen Interessensgebietes aber auch mit Blick auf die im Institut vorhandenen Kapazitäten einen Betreuer finden, bitten wir darum, folgende Schritte zu befolgen:

1. Bitte informieren Sie sich in dem Semester, das dem Semester vorangeht, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten, an dieser Stelle (Betreuer:innen Bachelorarbeiten), welche Dozenten aktuell zur Betreuung von Bachelorarbeiten zur Verfügung stehen. Wenn Sie im Sommersemester 2023 ihre Bachelorarbeit schreiben möchten, muß die interne Voranmeldung bis zum 30. Januar 2023 erfolgen.

2. Wählen Sie drei mögliche Betreuerinnen/Betreuer aus.

3. Füllen Sie bitte das interne Voranmeldungsformular aus, indem Sie die Namen von drei möglichen Betreuerinnen/Betreuern anführen. Außerdem teilen Sie uns bitte unter C mit, in welchem größeren Themengebiet (z.B. Malerei frühes 18. Jahrhundert, Architektur Spätgotik, Künstlerselbstporträts etc..) Sie Ihre Arbeit ansiedeln möchten. Wenn Sie schon genauere Vorstellungen haben, können Sie diese ebenfalls mitteilen, notwendig ist das aber nicht. Treten Sie bitte auch mit dem an erster Stelle genannten Betreuer in Kontakt, um Ihren Themenwunsch genauer zu besprechen.

4. Das Voranmeldungsformular geben Sie im Studienzentrum des Instituts ab, werfen es in den Briefkasten davor oder schicken es als Scan an die Leiterin des Studienzentrums, Christina Hollerith. Die Auswahl der Bachelorkandidaten erfolgt durch die Dozenten. Die getroffene Auswahl wird den Absolventen durch die Einladung zum B.A.-Kolloquium durch die/den jeweilige/n Dozentin/Dozenten mitgeteilt.

3. Anmeldung zur Modulteilprüfung Bachelorarbeit

Sommersemester 2023

Termin für die Anmeldung zur Modulteilprüfung

  • Die Anmeldung zur Modulteilprüfung Bachelorarbeit im Sommersemester 2023 ist vom Dienstag, den 18. bis Donnerstag, den 20. April 2023 möglich.
  • Abgabetermin
    Der Abgabetermin der Bachelorarbeit im Sommersemester 2023 ist, unabhängig vom Datum der Anmeldung,
    Dienstag, der 27. Juni 2023.
  • Hinweise zum Abgabeformat folgen an die angemeldeten Studierenden.

Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit sind 10 Wochen. Der Umfang beträgt ca. 60.000 Zeichen (nur Text, ohne wissenschaftlichen Apparat = Fußnoten, Literatuverzeichnis, ggf. Abbildungen, ggf. Abbildungsverzeichnis).

Hinweise für Studierende, die aktuellen Termine sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes.

Wintersemester 2023/24

Termin für die Anmeldung zur Modulteilprüfung

  • Die Anmeldung zur Modulteilprüfung Bachelorarbeit im Wintersemester 2023/24 ist vom Dienstag, den 10. bis Donnerstag, den 12. Oktober 2023 möglich.
  • Abgabetermin
    Der Abgabetermin der Bachelorarbeit im Wintersemster 2023/24 ist, unabhängig vom Datum der Anmeldung, Dienstag, der 19. Dezember 2023. Informationen zum Format der Abgabe folgen.

4. Hinweise zur Gestaltung der Bachelorarbeiten

Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung von Bachelorarbeiten finden Sie hier.

5. Disputatio

Nach der Prüfungs- und Studienordnung 2019 ist Teil des Abschlußmoduls eine mündliche Verteidigung der Thesen der Bachelorarbeit von 30 Minuten Dauer - die Disputatio (P 6.2). Die Anmeldung zur Disputatio erfolgt automatisch über das Prüfungsamt. Den Termin sprechen Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin ab.

Die Prüfungs- und Studienordnung 2012 sieht keine Disputatio vor. Hier besteht das Abschlußmodul aus Bachelorarbeit und Kolloquium (s.u.).

6. Kolloquium zur Bacheloararbeit

In dem Semester, in dem die Bachelorarbeit verfaßt wird, ist auch ein Kolloquium (Kolloquium zur Bachelorarbeit) zu besuchen.

Das Kolloquium können Sie nicht während der Belegfrist vor Beginn der Vorlesungszeit über LSF belegen. Vielmehr werden Sie werden von Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin in den entsprechenden Kurs aufgenomme. Für den Fall, daß Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin nur ein eingeschränktes oder kein Kolloquium anbietet, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr die näheren Modalitäten eines Kolloquiumsbesuchs. Auch bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihren Betreuer / Ihre Betreuerin.

Im Kolloqium ist eine Prüfungsleistung zu erbringen, ein Referat, das über den Stand Ihrer BA-Arbeit berichtet (Näheres erfahren Sie von Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin). Für diese Leistung müssen Sie sich während der offiziellen Prüfungsanmeldungsfrist zur Prüfung anmelden, bitte übersehen Sie das nicht!

7. Antritt, Verlängerung, Nichtabgabe, Wiederholung, Wiederholbarkeit

Antritt
Die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang sieht vor, daß alle Prüfungen, die nicht bis zum Regeltermin (6. Fachsemester) abgelegt sind, spätestens im darauffolgenden Semester (= 7. Semester) erstmal angetreten werden. Für die Bachelorarbeit bedeutet dies, daß diese im 7. Fachsemester unbedingt angemeldet werden sollte, da sie ansonsten als angetreten und bei Nicht-Abgabe als nicht bestanden gilt. Dies ist umso dringlicher, als die Prüfungs- und Studienordnung für die Bachelorarbeit nur eine Wiederholungsmöglichkeit vorsieht.
Bitte beachten Sie, daß diese Regelung allerdings nicht von der persönlichen Anmeldung zur Arbeit (s.o.) entbindet, Sie müssen sich immer aktiv über das Prüfungsanmeldungsformular zur Bachelorarbeit anmelden, in dem Semester, in dem diese eingereicht werden soll.

Verlängerung
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich. Sollten Sie die Arbeit nach der vorgesehenen Bearbeitungszeit nicht einreichen können, gilt die Arbeit erstmals als nicht bestanden. Die Prüfung kann dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt (in der Regel im darauffolgenden Semester) wiederholt werden.

Nichtabgabe
Wird die Arbeit nicht abgegeben, gilt sie erstmals als nicht bestanden. Das Ergebnis erscheint auch im vorläufigen Transcript, in einer beim Prüfungsamt zu beantragenden bereinigten Fassung des Abschlußzeugnisses werden dann allerdings nur noch die bestandenen Ergebnisse aufgeführt.

Wiederholung, Wiederholbarkeit
Die Arbeit kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden (meist das darauffolgende Semester). Dabei muß das Thema neu gestellt werden (sonst würde es sich um eine Verlängerung handeln, die gegenüber denjenigen, die die Frist einhalten, ungerecht wäre).
Bitte beachten Sie unbedingt, daß die Bachelorprüfung nur einmal wiederholt werden kann.