Institut für Kunstgeschichte
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Allgemeine Hinweise zur Bewerbung (Eignungsverfahren)

Zugang zum Masterstudium über ein Eignungsverfahren

Der Zugang zum Masterstudium Kunstgeschichte erfolgt über ein Eignungsverfahren, das heißt, es wird festgestellt, ob Studienbewerber:innen für ein weiterführendes Studium der Kunstgeschichte geeignet sind.

Um die Eignung zu prüfen, werden verschiedene, für die Kunstgeschichte relevante Parameter abgefragt (z. B. Umfang an kunsthistorischen Veranstaltungen im Erststudium, Abschlussnote, Sprachkennntisse, etc.) und mit Punkten versehen. Wird die erforderliche Punktzahl von 100 erreicht, ist der/die Bewerber:in geeignet und erhält einen Zulassungsbescheid.

ACHTUNG: Zum Wintersemester 2024/25 tritt eine neue Eignungsssatzung in Kraft, die Sie HIER abrufen können.

Alle folgenden Ausführungen betreffen derzeit noch die alte Satzung. Eine Informationsveranstaltung zur NEUEN EIGNGUNGSSATZUNG findet im Dezember 2024 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die nur noch für die Bewerbungsperiode des Sommersemesters 2024 gültigen amtlichen Fassungen (Hauptsatzung und Änderungssatzung) können hier abgerufen werden:

Eignungssatzung (amtliche Veröffentlichungen, Nr. 869) und

Änderungssatzung (amtliche Veröffentlichungen, Nr. 912).


TIPP: Der Satzung können Sie entnehmen, für welche Parameter Punkte vergeben werden und darauf basierend Ihre eigene Eignung einschätzen. Es besteht kein Numerus Clausus (= Vergabe einer fest begrenzten Zahl an Studienplätzen entsprechend einer Ranking-Reihenfolge), sondern jeder geeignete Bewerber:in erhält einen Zulassungsbescheid.

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Bewerbungsvoraussetzungen

Um sich für einen Studienplatz im Master Kunstgeschichte überhaupt bewerben zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen:

  • Sie müssen ein Erststudium in Kunstgeschichte oder einem verwandtem Fach mit Anteil von mindestens 50 ECTS in Kunstgeschichte vorweisen. Bei weniger als 50 ECTS-Punkten kann unter Umständen ein Sonderantrag gestellt werden (siehe unter Sonderanträge).
  • Neben Deutsch und Englisch ist eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Latein auf einem vergleichbaren Niveau nachzuweisen.
  • Sie sollten fundierte und umfassende Kenntnisse über die verschiedenen Epochen, Gattungen und Themen der Kunstgeschichte sowie die besondere Befähigung zum kunsthistorisch-wissenschaftlichen Arbeiten haben. Dies schließt die souveräne Abfassung wissenschaftlicher Texte, den kritischen Umgang mit Quellen und kunsthistorischer Sekundärliteratur, die Formulierung eigener Forschungsinteressen sowie eine reflektierte Herangehensweise an Bau- und Bildwerke ein. Letztlich wird dies über die genannten Paramater der Eignungsprüfung geprüft.

TIPP: Sollten Sie diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllen, hat Ihre Bewerbung keinerlei Aussichten auf Erfolg. Suchen Sie die Studienberatung auf, um etwaige Alternativen zu eruieren oder wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie 50 ECTS-Punkte in Kunstgeschichte nachweisen können.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist zum Wintersemester jeweils der 15. Juli, zum Sommersemester der 15. Januar.


TIPP: Fehlende Abschlussdokumente des Erststudiums können bis zu einer bestimmten Frist nachgereicht werden. Die jeweilige Nachreichfrist finden Sie unter dem Reiter "Aktuelle Bewerbungsphase".

Online-Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsportal, das etwa 3 Wochen vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss freigeschaltet wird. Fristen zur jeweils aktuellen Bewerbungsperiode finden Sie unter dem Reiter "Aktuelle Bewerbungsphase".

Registrieren Sie sich nach dem Freitschaltdatum bitte zunächst unter https://www.efv.verwaltung.uni-muenchen.de/.

Sollten Sie Probleme bei der Registrierung haben, kann das damit zusammenhängen, dass das Online-Bewerbungsverfahren Ihre Campus-Email-Adresse nicht akzeptiert. Versuchen Sie es bitte mit Ihrer privaten Email-Adresse. Mögliche Probleme beim Hochladen von Dateien können an Ihrer Browser-Version bzw. den Browser-Einstellungen liegen.

Zum Bewerbungsformular für den Masterstudiengang Kunstgeschichte gelangen Sie über folgenden Link: https://www.efv.verwaltung.uni-muenchen.de/makunst

Interessenten können sich bereits vor Freischaltung des Online-Verfahrens einen Fragebogen (Formblatt) runterladen, den Sie als Checkliste für Ihre Bewerbungsunterlagen verwenden können. Sollten Sie - aus dringenden terminlichen oder technischen Gründen - das Online-Verfahren nicht nutzen können, können Sie Ihre Bewerbung, d. h. den Fragebogen (Formblatt) inkl. sämtlicher Nachweise, auch postalisch an Dr. Daniela Stöppel, Institut für Kunstgeschichte, Zentnerstraße 31, 80798 München schicken.


TIPP: Verwenden Sie das Fragebogen-PDF als Checkliste für das Onlineverfahren.

TIPP: Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da wir keinen Rückversand übernehmen. Beglaubigungen sind in der Regel nicht notwendig, außer wir fordern dies explizit ein.

 

Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen:

1. ein ausgefülltes Formblatt zur Erfassung der persönlichen Angaben der Bewerberinnen und Bewerber (Teil des Online-Bewerbungsverfahren);

2. einen amtlichen Nachweis über die Abschlussnote des Erststudiums, der in Form einer Kopie des Abschlusszeugnisses erbracht werden kann, wobei im Falle einer Aufteilung des Erststudiums in Haupt- und Nebenfach alle Abschlusstranscripts eingereicht werden müssen; sofern der Nachweis über die Abschlussnote des Erststudiums zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, kann er innerhalb der amtlich bekannt gegebenen Frist nachgereicht werden (s.u.). Sollte Ihre Abschlussnote noch nicht vorliegen, laden Sie bitte keine vorläufigen Transcripts oder ähnliches hoch;

3. Nachweise über Pflichtsprachen und weitere anrechenbare Sprachkenntnisse (vgl. Bewerbungsvoraussetzungen) (letztere optional, wenn vorhanden) (nur ab Niveau B1) durch entsprechende (Schul-)Zeugnisse, Transcripts oder Sprachzertifikate;

4. Nachweise von kunsthistorisch einschlägigen universitären, universitätsnahen oder beruflichen Auslandsaufenthalten von mindestens drei Monaten Dauer (nicht obligatorisch, nur wenn vorhanden) durch entsprechende Zeugnisse, Transcripts, Arbeitsverträge oder ähnliches; als einschlägig gelten Auslandsstudien in Kunstgeschichte oder einem verwandten Fach, Aufenthalte an kunsthistorischen Forschungsinstituten im Ausland oder Praktika im Ausland in einem kunsthistorischen Arbeitsfeld. Berücksichtigt werden insbesondere Beschäftigungen in kunsthistorischen Museen und Sammlungen, in Kunstausstellungshäusern, im Kunsthandel, in Kunstverlagen, in kunsthistorischen Archiven, in der kunsthistorischen Pädagogik und Erwachsenenbildung, in der Kunstpublizistik sowie in kunsthistorischen Universitäts- oder Forschungsinstituten. Laden Sie bitte keine Dokumente hoch, die Auslandsaufenthalte unter drei Monaten Dauer betreffen;

5. Nachweise von einschlägigen berufspraktischen Erfahrungen in einem kunsthistorischen Berufsfeld (nicht obligatorisch, nur wenn vorhanden) durch Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder ähnliches ab mindestens 2 Jahren Dauer (je Arbeitsverhältnis); als einschlägige Tätigkeiten gelten Beschäftigungen in kunsthistorischen Museen und Sammlungen, in Kunstausstellungshäusern, im Kunsthandel, in Kunstverlagen, in kunsthistorischen Archiven, in der kunsthistorischen Pädagogik und Erwachsenenbildung, in der Kunstpublizistik sowie in kunsthistorischen Universitäts- oder Forschungsinstituten. Laden Sie bitte keine Dokumente hoch, die berufliche Tätigkeiten unter zwei Jahren Dauer betreffen.

6. ein eigenständig verfasstes Positionspapier im Umfang von einer DinA4-Seite (Schriftgröße 12, Zeilenabstand und Ränder egal, ohne Fußnoten) als fortlaufender Text in deutscher Sprache, in dem die Bewerber:innen darlegen, welche wissenschaftlichen Chancen und Herausforderungen sie mit dem Masterstudiengang Kunstgeschichte verbunden sehen. Bitte legen Sie nicht Ihre persönliche Motivation dar, sondern versuchen Sie, einen interessanten Text über die aktuellen wissenschaftlichen und methodischen Herausforderungen, mit denen sich die Kunstgeschichte als Fach konfrontiert sieht, zu verfassen.


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Prüfung der Eignung

Nach dem in der Satzung festgelegten Anrechnungsschema werden bisher erbrachte Studienleistungen und Fach- und Sprachkenntnisse, die über die oben genannten Unterlagen dokumentiert sind, in Punkte umgerechnet. Als geeignet gilt, wer insgesamt 100 Punkte oder mehr erreicht.

Über zusätzliche Sprachqualifikationen, Berufserfahrung und Auslandsaufenthalte können sich Bewerber:innen verbessern, deren Abschlussnote im unteren Bereich liegt oder deren Anteil an ECTS-Punkten in Kunstgeschichte im Erststudium niedrig ist. Nachweise über weitere Sprachen, Berufserfahrung oder Auslandsaufenthalte sind also nicht obligatorisch, sondern optional.

 

TIPP: Studierende mit einem ECTS-Umfang in Kunstgeschichte von über 101 ECTS, einer Durchschnittsnote, die besser als 2,0 ist, und einem guten Positionspapier, sollten die genannte Marke von 100 Punkten ohne Weiteres erreichen und müssen keine weiteren Punkte über Zusatzpunkte  "sammeln".

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Immatrikulation bzw. Rückmeldung

Eine Immatrikulation in den Masterstudiengang Kunstgeschichte ist nur möglich, wenn Sie im Eignungsverfahren als geeignet eingestuft werden und Ihnen ein entsprechender Zulassungsbescheid vom Institut für Kunstgeschichte vorliegt. Der Zulassungsbescheid stellt Ihre grundsätzliche Eignung fest, Sie können sich also auch in einem späteren Semester einschreiben, solange sich die Zulassungskriterien nicht geändert haben.

Sollten Sie Ihr Erststudium bereits an der LMU absolviert haben und den Master direkt anschließen wollen, melden Sie sich bitte innerhalb der entsprechenden Fristen zurück (überweisen Sie den Semesterbeitrag, den Sie zurückerhalten, falls Sie den Studienplatz doch nicht antreten). Sie müssen sich dann, sobald Ihnen der Zulassungsbescheid vorliegt, bei der Studentenkanzlei in den Masterstudiengang umschreiben lassen (Umimmatrikulation).

Die jeweiligen Immatrikulationstermine finden Sie auf der Website der Studentenkanzlei (für Masterstudierende relevant ist Abteilung 5 - Postgraduale und Promotionsstudiengänge).

Internationale Bewerber, die in die Zuständigkeit des International Office fallen, müssen sich über das Referat für Internationale Angelegenheiten einschreiben lassen. Die entsprechenden Modalitäten teilt Ihnen das International Office im Rahmen des Zulassungsbescheides gesondert mit.


TIPP: Bei Fragen zum Immatrikulationstermin wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.

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Fristen und Termine für die Bewerbung, das Einreichen/Nachreichen von Dokumenten und die Ausstellung der Bescheide

1. Bewerber und Bewerberinnen, deren Abschlusszeugnis aus dem Erststudium bereits vorliegt

  • Bewerbung: Bitte nutzen Sie das Online-Bewerbungsportal (bis 15. Juli bzw. 15 Januar)
  • Einreichen der Dokumente: Bitte laden Sie die erforderlichen Dokumente auf dem Online-Portal hoch.
  • Bescheid: Bescheide werden voraussichtlich bis Mitte August / Mitte Februar ausgestellt.

TIPP: Sprachnachweise unter B1 oder Zeugnisse über Arbeitsverhältnisse unter 2 Jahren können nicht angerechnet werden und sollen daher auch nicht hochgeladen werden.

2. Bewerber und Bewerberinnen, deren Abschlusszeugnis aus dem Erststudium noch nicht vorliegt

  • Bewerbung: Bitte nutzen Sie das Online-Bewerbungsportal (bis 15. Juli bzw. 15. Januar).
  • Einreichen/Nachreichen der Dokumente: Bitte laden Sie die erforderlichen und bereits vorliegenden Dokumente auf dem Online-Portal hoch.
    Sollte zum Bewerbungszeitpunkt das vorhergehende Erststudium noch nicht abgeschlossen sein, kann die Abschlussnote in Form einer Kopie Ihres Abschlusszeugnisses postalisch nachgereicht werden. Die Nachreichfrist wird vorher amtlich auf unserer Seite bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie ein amtlich ausgestelltes Dokument (am besten Ihr Abschlusszeugnis) vorlegen müssen, aus dem hervorgeht, dass alle Veranstaltungen des Erststudiums bestanden wurden (also Ihr Studium abgeschlossen ist!), sowie eine Durchschnittsnote errechnet wurde. Selbst errechnete Abschlussnoten oder Transcripts, aus denen nicht hervorgeht, dass das Studium erfolgreich beendet wurde, können nicht akzeptiert werden. Finale, vom PAGS ausgestellte Transcripts mit Abschlussnote sowie die elektronisch erstellte „Mitteilung über den Abschluss des Studiengangs" können für LMU-Studierende akzeptiert werden, das Zeugnis ist dennoch nachzureichen. Sollte sich die "Mittteilung über den Abschluss des Studiengangs" nicht automatisch erreichen, obwohl Sie bereits alle Leistungen erbracht haben, wenden Sie sich bitte an das PAGS.
  • Bescheid: Bescheide werden voraussichtlich bis Mitte/Ende Oktober / bis Mitte/Ende April ausgestellt.

TIPP: Sie haben durch das Nachreichen der Dokumente keinerlei Nachteile bei der Studienplatz- und Seminarplatzvergabe - und dies auch selbst dann, wenn Sie möglicherweise erst nach Semesterbeginn (um-)immatrikuliert werden können. Über die Modalitäten des Belegens werden Sie per Email rechtzeitig informiert. Beachten Sie lediglich, wie oben beschrieben, die für Sie gültigen (Um-)Immatrikulationstermine. Bitte laden Sie keine vorläufigen Transcirpts oder selbst errechnete Abschlussnoten hoch.

TIPP: Weisen Sie bitte Ihre Lehrenden noch während des Abschlusssemesters darauf hin, dass für Sie im Abschlusssemester ein früherer Notenschluss gilt: Dem Prüfungsamt müssen bis Ende Februar 2024 alle Prüfungsergebnisse vorliegen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte frühzeitig, spätestens zum Ende der Vorlesungszeit, an die Studiengangskoordination. Sollten Ihre Abschlussdokumente Mitte März noch nicht vorliegen, kontaktieren Sie ebenfalls die Studiengangskoordination und/oder das Prüfungsamt.

3. Internationale Bewerber/innen (Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und/oder ohne deutsches Hochschulreife-Zeugnis)

  • Zwingend erforderliche Bewerbung über das International Office: Wer ausländischer Staatsangehöriger ist und seine Bildungsnachweise im Ausland erworben hat, muss sich zusätzlich zur Eignungsprüfung für den Masterstudiengang Kunstgeschichte auch gesondert beim International Office zur Feststellung seiner Hochschulzugangsberechtigung bewerben (Termin 15. Juli für eine Aufnahme des Studiums im Wintersemester, 15. Januar für eine Aufnahme des Studiums im Sommersemester). Die Einschreibung ist nur nach erfolgreichem Durchlaufen der Eignungsüberprüfung (Bescheid des Departments Kunstgeschichte) und des Verfahrens beim International Office (gesonderter Zulassungsbescheid mit Immatrikulationstermin) möglich.
  • Keine Bewerbung beim International Office: a) für alle ausländischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) verfügen (also Bildungsinländer sind) oder die einen fachlich einschlägigen Bachelorabschluss an einer deutschen Universität erworben haben; b) für alle ausländischen Staatsangehörigen, die auch deutsche Staatsangehörige sind (Doppel-Staatsangehörigkeit), selbst wenn sie ausschließlich über im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse verfügen. Diese Bewerber wenden sich mit dem Bescheid des Departments Kunstgeschichte über das erfolgreiche Durchlaufen der Eignungsüberprüfung wegen der Einschreibung an die Studentenkanzlei.
  • Bewerbung: Bitte bewerben Sie sich über das Online-Bewerbungsportal. Zusätzlich muss vor 15. Juli bzw. vor dem 15. Januar muss im Referat für Internationale Angelegenheiten ein separater Antrag auf Zulassung gestellt werden, ggfs. auch, um Ihre Deutsch-Kenntnisse zu prüfen: Informationen zu den Bewerbungsunterlagen.
  • Einreichen/Nachreichen der Dokumente: Bitte laden Sie die erforderlichen und bereits vorliegenden Dokumente auf dem Online-Portal hoch. Sollte zum Bewerbungszeitpunkt das vorhergehende Studium noch nicht abgeschlossen sein, kann die Abschlussnote in Form einer Kopie Ihres Abschlusszeugnisses postalisch nachgereicht werden. Die Nachreichfrist wird vorher amtlich auf unserer Seite bekannt gegeben.
  • Zulassungsbescheid: Wenn die Unterlagen vollständig bis 15. Juli bzw. 15. Januar eingegangen sind, erfolgt der Zulassungsbescheid voraussichtlich bis Mitte August/bis Mitte Februar, wenn das Zeugnis nachgereicht wird, voraussichtlich bis Mitte/Ende Oktober / bis Mitte/Ende April, abhängig vom Zeitpunkt der jeweils festgelegten finalen Nachreichfrist.
  • Immatrikulation: Erst mit dem positiven Zulassungsbescheid der Kunstgeschichte und dem Bescheid des Referats für Internationale Angelegenheiten ist die Immatrikulation beim Referat für Internationale Angelegenheiten möglich.
  • Programmstudenten (Erasmus, etc.): Müssen sich nicht über das Onlineverfahren bewerben, sondern schicken Ihre Unterlagen direkt an Dr. Daniela Stöppel (per Briefpost). Die vom International Office verlangte Betreuungszusage wird dann ggfs. direkt ausgestellt.

TIPP: Setzen Sie sich möglichst rechtzeitig mit dem International Office in Verbindung. Im Masterstudiengang Kunstgeschichte wird vorwiegend in deutscher Sprache unterrichtet. Ihre Deutsch-Kenntnisse werden vom International Office überprüft.

4. Sonderanträge

  • Anträge auf Zulassung zu einem Auswahlgespräch, in dem die Eignung festgestellt wird, wenn das Erststudium nicht in Kunstgeschichte oder einem verwandten Fach (Anteil Kunstgeschichte unter 50 ECTS-Punkte) abgeschlossen wurde, aber eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung in einem kunsthistorischen Arbeitsfeld nachgewiesen wird, müssen bis spätestens 15. Juli bzw. 15. Januar postalisch an Dr. Daniela Stöppel, Institut für Kunstgeschichte, Zentnerstr. 31, 80798 München gerichtet werden und sollten aussagekräftige Bewerbungsunterlagen enthalten.
  • Die schriftliche Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Prüfungsgesprächs, das voraussichtlich Anfang/Mitte September bzw. Anfang/Mitte März stattfindet. Der Bescheid wird im Anschluss an das Prüfungsgespräch ausgestellt.

TIPP: Wir empfehlen unbedingt vor der Antragsstellung Frau Dr. Daniela Stöppel telefonisch (089/2180-6747) oder persönlich zu ihren Sprechzeiten zu kontaktieren, um die Aussichten des Sonderantrages zu klären.nach oben