Institut für Kunstgeschichte
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Neues Eignungsverfahren (ab der Bewerbungsphase zum WiSe 2024/25)

Zugang zum Masterstudium über ein Eignungsverfahren

Der Zugang zum Masterstudium Kunstgeschichte erfolgt über ein Eignungsverfahren, in dem festgestellt wird, ob Studienbewerber:innen für ein weiterführendes Studium der Kunstgeschichte geeignet sind.

Um die Eignung zu prüfen, werden verschiedene, für die Kunstgeschichte relevante Parameter abgefragt. Sind alle Punkte erfüllt, gilt der:die Bewerber:in als geeignet und erhält einen Zulassungsbescheid.

Ab der Bewerbungsphase zum Wintersemester 2024/25 gilt eine neue Eignungssatzung, die Sie HIER abrufen können.

TIPP: Anhand der Satzung können Sie selbst Ihre eigene Eignung einschätzen. Es besteht kein Numerus Clausus (= Vergabe einer fest begrenzten Zahl an Studienplätzen entsprechend einer Ranking-Reihenfolge), sondern alle geeigneten Bewerber:innen erhalten einen Zulassungsbescheid.


Eignungsvoraussetzungen

Um für einen Studienplatz im Master Kunstgeschichte als geeignet eingestuft zu werden, müssen Sie alle der folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen ein Erststudium in Kunstgeschichte oder einem verwandtem Fach mit Anteil von mindestens 50 ECTS in Kunstgeschichte vorweisen. Bei weniger als 50 ECTS-Punkten kann unter Umständen ein Sonderantrag gestellt werden.
  • Neben Deutsch und Englisch (Unterrichtssprachen) mindestens auf Niveau B2/C1 ist eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder eine tote Sprache auf einem vergleichbaren Niveau nachzuweisen. Die zweite Fremdsprache kann binnen eines Jahres nachgeholt werden.
  • Sie müssen eine Gesamtdurchschnittsnote (die auch das Nebenfach enthält) bei einem Studienstand von mindestens 120 absolvierten ECTS-Punkten (des Gesamtstudiums) von mindestens 2,0 nachweisen.
  • Sie sollten fundierte und umfassende Kenntnisse über die verschiedenen Epochen, Gattungen und Themen der Kunstgeschichte sowie die besondere Befähigung zum kunsthistorisch-wissenschaftlichen Arbeiten haben. Dies schließt die souveräne Abfassung wissenschaftlicher Texte, den kritischen Umgang mit Quellen und kunsthistorischer Sekundärliteratur, die Formulierung eigener Forschungsinteressen sowie eine reflektierte Herangehensweise an Bau- und Bildwerke ein. Um diese Fähigkeiten zu überprüfen, verlangen wir die Einreichung einer wissenschaftlichen Hausarbeit auf Deutsch oder Englisch (die nicht eigens neu verfasst werden muss).

TIPP: Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die erforderlichen 50 ECTS-Punkte in Kunstgeschichte nachweisen können, konsultieren Sie bitte die Studiengangskoordination am besten zur Sprechzeit persönlich mit Ihren Unterlagen.


Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist zum Wintersemester der 15. Juli, zum Sommersemester der 15. Januar.

Online-Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsportal, das etwa 3 Wochen vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss freigeschaltet wird. Fristen zur jeweils aktuellen Bewerbungsperiode finden Sie unter dem Reiter "Aktuelle Bewerbungsphase".

Registrieren Sie sich nach dem Freischaltdatum bitte zunächst unter https://www.efv.verwaltung.uni-muenchen.de/.

TIPP: Sollten Sie Probleme bei der Registrierung haben, versuchen Sie es bitte mit Ihrer privaten Email-Adresse (anstatt der Campus-Email-Adresse). Mögliche Probleme beim Hochladen von Dateien können an Ihrer Browser-Version bzw. den Browser-Einstellungen liegen.

Zum Bewerbungsformular für den Masterstudiengang Kunstgeschichte gelangen Sie über folgenden Link: https://www.efv.verwaltung.uni-muenchen.de/makunst

TIPP: Beglaubigungen sind in der Regel nicht notwendig, außer wir fordern diese explizit ein.


Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen:

  1. ein ausgefülltes Formblatt zur Erfassung der persönlichen Angaben der Bewerber:innen (Teil des Online-Bewerbungsverfahren);
  2. ein amtlicher Nachweis (beispielsweise in Form eines Transcripts) darüber, dass im Erststudium mindestens 50 ECTS-Punkte in Kunstgeschichte erbracht wurden;
  3. ein amtlicher Nachweis (beispielsweise in Form eines Transcripts) über die Durchschnittsnote des Erststudiums bei einem Gesamtstudienstand von mindestens 120 ECTS-Punkten;
  4. Nachweise über Englisch und Deutsch auf Mindest-Niveau B2/C1 und eine weitere Fremdsprache auf Niveau B1 durch entsprechende (Schul-)Zeugnisse, Transcripts oder Sprachzertifikate;
  5. eine eigenständig verfasste Hausarbeit (einschließlich Eigenständigkeitserklärung), aus der hervorgeht, dass Sie die kunsthistorischen wissenschaftlichen Arbeitsmethoden beherrschen. Dies kann eine bereits eingereichte Arbeit aus dem Erststudium sein oder eine eigens abgefasste Arbeit, entsprechend der Richtlinien unseres Leitfadens.

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Immatrikulation bzw. Rückmeldung

Eine Immatrikulation in den Masterstudiengang Kunstgeschichte ist nur möglich, wenn Sie im Eignungsverfahren als geeignet eingestuft werden und Ihnen ein entsprechender Zulassungsbescheid vom Institut für Kunstgeschichte vorliegt. Der Zulassungsbescheid stellt Ihre grundsätzliche Eignung fest, Sie können sich also auch in einem späteren Semester einschreiben, solange sich die Zulassungskriterien nicht geändert haben.

Termine für Neuimmatrikulation

Die jeweiligen Immatrikulationstermine finden Sie auf der Website der Studentenkanzlei (für Masterstudierende relevant ist Abteilung 5 - Postgraduale und Promotionsstudiengänge).

Umimmatrikulation für bereits an der LMU eingeschriebene Studierende

Sollten Sie Ihr Erststudium bereits an der LMU absolviert haben und den Master direkt anschließen wollen, nehmen Sie bitte innerhalb der entsprechenden Fristen die Rückmeldung vor (= überweisen Sie den Semesterbeitrag. Sie müssen sich dann, sobald Ihnen der Zulassungsbescheid vorliegt, bei der Studentenkanzlei in den Masterstudiengang umschreiben lassen (Umimmatrikulation). Sollten Sie den Studienplatz doch nicht antreten, können Sie die Rückerstattung des Betrages im LMU-Portal unter „Beitragskonto“ (Online-Selbstbedienungsfunktionen für Studierende) beantragen.

Immatrikulation internationaler Bewerber:innen

Internationale Bewerber, die in die Zuständigkeit des International Office fallen, müssen sich über das Referat für Internationale Angelegenheiten einschreiben lassen. Die entsprechenden Modalitäten teilt Ihnen das International Office im Rahmen der Zustellung des Zulassungsbescheides gesondert mit.

TIPP: Bei Fragen zum Immatrikulationstermin wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.

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Sonderanträge

  • Anträge auf Zulassung zu einem Auswahlgespräch, in dem die Eignung festgestellt wird, wenn das Erststudium nicht in Kunstgeschichte oder einem verwandten Fach (Anteil Kunstgeschichte unter 50 ECTS-Punkte) abgeschlossen wurde, aber eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufserfahrung in einem kunsthistorischen Arbeitsfeld nachgewiesen wird, müssen bis spätestens 15. Juli bzw. 15. Januar postalisch an Dr. Daniela Stöppel, Institut für Kunstgeschichte, Zentnerstr. 31, 80798 München gerichtet werden und sollten aussagekräftige Bewerbungsunterlagen enthalten.
  • Die schriftliche Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Termin des Prüfungsgesprächs, das voraussichtlich Anfang/Mitte September bzw. Anfang/Mitte März stattfindet. Der Bescheid wird im Anschluss an das Prüfungsgespräch ausgestellt.

TIPP: Wir empfehlen unbedingt vor der Antragsstellung Frau Dr. Daniela Stöppel telefonisch (089/2180-6747) oder persönlich zu ihren Sprechzeiten zu kontaktieren, um die Aussichten des Sonderantrages zu klären.