Institut für Kunstgeschichte
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FAQs Master

Hier finden Sie eine Aufstellung häufig gestellter Fragen, unter ANSPRECHPARTNER außerdem eine Liste der wichtigsten Anlaufstellen für Ihre Anliegen.

LSF hat mir keine oder nicht die Wunsch-Vorlesung zugeteilt. Kann ich trotzdem teilnehmen?
Auf jeden Fall, da die Plätze in Vorlesungen eigentlich nicht begrenzt sind, und LSF Sie wahrscheinlich nur wegen einer Terminüberschneidung nicht zugeordnet hat. Melden Sie sich nach Ende der Belegfrist bei Frau Dr. Daniela Stöppel, wegen der Zuordnung, telefonisch. Nutzen Sie bitte nicht die Restplatzvergabe oder die Nacherfassung durch den/die Dozent/in, weil dann die Modulzuordnung fehlt.

Schreibt man in der Vorlesung eine Prüfung?
NEIN. Die Modulprüfung ist die Prüfungsleistung des Seminars/der Übung. Die Vorlesung muss lediglich belegt werden (unter dem richtigen Modul), und wird dann automatisch mitverbucht.

Was passiert, wenn ich mich nicht zur Prüfung anmelde?
Sie können das Modul im nächsten oder einem der folgenden Semester erneut belegen. Eine bereits bestehende Vorlesungsbelegung im nicht angemeldeten Modul wird ein Semester zwischengespeichert.

Wo finde ich die "Belegdaten", unter denen ich vor der Prüfungsanmeldung die Modulzuordnung überprüfen muss?

In LSF unter der Funktion "Stundenplan", in der oberen Leiste in der Mitte (siehe Bilder). 

Belegdaten 1     Belegdaten 2

Wo melde ich mich zur Prüfung nach, wenn ich die Frist versäumt habe?
Beim Prüfungsamt.

Was passiert, wenn ich die Hausarbeit nicht abgebe, obwohl ich mich zur Prüfung angemeldet habe? Kann ich „durchfallen“?
Das Modul wird als „nicht bestanden“ gewertet. Im im nächsten oder einem der folgenden Semester muss unter der gleichen Modulstelle ein anderes Seminar erneut belegt werden. Dieses muss nicht beim selben Dozenten/in absolviert werden. Wenn Referat und Hausarbeit erfolgreich neu abgelegt wurden, wird das „Nicht bestanden“ überschrieben. Die Prüfungswiederholung ist beliebig oft möglich.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für die Hausarbeit wegen Krankheit nicht einhalten kann?
Bitte wenden Sie sich bei kurzen Erkrankungen direkt an den Dozent:in, um Weiteres mit ihm_r zu klären. Bei längerer Erkrankung, wenn also der Notenschluss nicht mehr gehalten werden kann, wenden Sie sich bitte (mit Attest) an das Prüfungsamt.

Besteht in den Veranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?
Es besteht juristisch betrachtet keine Anwesenheitspflicht. Zum guten Ton gehört es, sich zu entschuldigen, wenn man fehlt, bzw. den Dozenten zu informieren, wenn man nicht mehr teilnimmt. Sollten Sie in der ersten Sitzung unentschuldigt oder länger (dreimal in Folge) unentschuldigt fehlen, müssen wir leider davon ausgehen, dass Sie nicht mehr teilnehmen und löschen Sie aus der Teilnehmerliste. Sie können sich dennoch wie gewohnt zur Prüfung anmelden, allerdings erscheint der Veranstaltungstitel dann nicht in Ihrem Transcript.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich schwanger bin?
Bei Beurlaubungen an die Studentenkanzlei , bei Fristverlängerungen für Prüfungen (Hausarbeiten) an das Prüfungsamt. Eine Gefährdung von Schwangeren liegt in der Regel in unseren Lehrveranstaltungen nicht vor, weisen Sie allerdings z.B. vor Exkursionen den Dozierenden auf Ihre Schwangerschaft hin, damit er/sie ihnen ggfs. eine Gefahreneinschätzung geben kann.

Wie lange ist die maximale Studiendauer?
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester, die Höchststudiendauer 6 Semester. Urlaubssemester und sog. "Coronasemester" werden aufaddiert. Bei Fragen zu Studiendauer/Beurlaubung wenden Sie sich an die Studentenkanzlei.