Institut für Kunstgeschichte
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Promotion

Allgemeines, Anlauf- und Informationsstellen

Die Promotion weist die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nach, belegt durch eine selbständige wissenschaftliche Arbeit (schriftliche Doktorarbeit/Dissertation) und eine mündliche Prüfung (Disputation).

Die Dissertation wird, betreut von einem Hochschullehrer / einer Hochschullehrerin (Professor/in [ordentlich, außerordentlich] oder von habilitierten Dozenten/Dozentinnen), eigenständig angefertigt und stellt die im Rahmen des Promotionsprojekts gewonnenen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse dar. Sie kann an der LMU entweder in Form eines individuell betreuten Projektes ('klassische individuelle Promotion') oder im Rahmen eines strukturierten Promotionsstudiengangs oder -programms angefertigt werden.

Graduate Center

Wichtige Informationen zum Promotionsstudium sowie zu den Promotions- und Stipendienmöglichkeiten (strukturierte Promotionsprogramme, Förderungsmöglichkeiten etc.) an der LMU liefert als zentrale Anlaufstelle das Graduate Center unserer Universität.

Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) – Abteilung Promotion


Für alle prüfungsrelevanten Informationen zur Promotionsordnung und Promotionsverfahren kontaktieren sie das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften – Abteilung Promotion.

Zugangsvoraussetzungen: Annahme als Doktorand/in


Informationsblatt 'Das Promotionsstudium an der LMU' (Zentrale Studienberatung)


Eine Zusammenstellung wichtiger Informationen rund um das Promotionsstudium finden Sie auf dem Infoblatt der Zentralen Studienberatung.


Einschreibung in das Promotionsstudium


Wenn Sie nach Abschluss Ihres Magister- oder Masterstudiums - entweder unmittelbar im Anschluss oder nach einer Pause - ein Promotionsstudium aufnehmen wollen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

1. Einschreibung in den Promotionsstudiengang

Die Einschreibung in den Promotionsstudiengang ist nur zu bestimmten Terminen möglich. Bitte beachten Sie die dazu die entsprechenden Seiten der Studentenkanzlei. Promotionsstudenten fallen unter Gruppe III [Postgraduierte Studiengänge]).

2. Notwendige Unterlagen für die Einschreibung in den Promotionsstudiengang


Für die Einschreibung in den Studiengang benötigen Sie einen Annahmebescheid des Prüfungsamtes- für Geistes- und Sozialwissenschaften, der Sie zur Einschreibung in den Promotionsstudiengang berechtigt. (Siehe Zugangsvoraussetzungen: Annahme als Doktorand/in)

3. Sonderfälle

Sollten Sie Ihren Abschluss in einem anderen Fach als der in den Promotionsordnungen genannten Fächer erworben haben und dennoch in der Kunstgeschichte promoviert werden wollen, sind die oben genannten Punkte zu erfüllen. Außerdem muss mit der/dem künftigen Betreuer/in der Dissertation geklärt werden, ob möglicherweise über die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen hinaus vom Kandidaten/der Kandidatin weitere Leistungen während des Promotionsverhältnisses (Seminarbesuche, Scheinerwerb) zu erbringen sind. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie bitte die Abteilung Promotion des Prüfungsamtes.

4. Internationale Studierende

Studierende mit internationalem Abschluss wenden sich bitte ebenfalls an das Prüfungsamt. Und informieren sich beim International Office über das Vorgehen zur Immatrikulation.
Students with an international degree should also contact the Examination Office. And inform yourself at the International Office about the procedure for enrollment.

Ansprechpartnerin

Christa Syrer