Institut für Kunstgeschichte
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Profilbereich für Studierende anderer Fächer (StPO 2020)

Geistes- und sozialwissenschaftlicher Profilbereich für Studierende anderer  Fächer (StPO 2020)

Diese Hinweise betreffen nur Studierende, die ab dem WS 2020/21 ihr Hauptfachstudium aufgenommen haben.

Das Fach Kunstgeschichte beteiligt sich am Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereich und bietet damit auch Studierenden anderer Fächer die Möglichkeit, an kunsthistorischen Veranstaltungen teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass für eine erfolgreiche Teilnahme in jedem Fall umfassende Vorkenntnisse in Kunstgeschichte notwendig sind. Sie sollten also bereits in Ihrem Erststudium an kunsthistorischen Veranstaltungen - z. B. im Rahmen des Nebenfachs Kunst Musik Theater - teilgenommen und dort wissenschaftliche Hausarbeiten erfolgreich verfasst haben, um den Anforderungen zu genügen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Kunstgeschichte im Profilbereich für Sie geeignet ist, nutzen Sie bitte gerne die Studienberatung (Dr. Daniela Stöppel).

Bitte überprüfen Sie im Vorfeld unbedingt, ob die Veranstaltungen der Kunstgeschichte mit der Studienordnung Ihres Hauptfaches kompatibel sind (also, ob dort der Erwerb von 15 bis 30 ECTS-Punkten über den Profilbereich vorgesehen ist). In Kunstgeschichte können genau 15 oder genau 30 ETCS-Punkte erworben werden. Alle andere Punktzahlen, wie z.B. 18 ECTS, können in der Kunstgeschichte nur teilweise erworben und müssen mit Modulen aus anderen Fächern kombiniert werden.

Veranstaltungstypen

Im kunsthistorischen Angebot des Profilbereichs wird nur ein Modultypus (mit 15 ECTS) angeboten. Dieser setzt sich aus zwei Veranstaltungen, einer Vorlesung (3 ECTS) und einem Hauptseminar (12 ECTS), zusammen. Als Modulprüfung ist ein Referat und eine Hausarbeit vorgesehen, die vom Prüfer des Hauptseminars abgenommen wird. Die Vorlesung ist ohne Klausur. Das Modul ist benotet. Sie können diesen Modultypus, soweit Ihre Hauptfachsatzung den Erwerb von 30 ECTS-Punkten vorsieht, insgesamt zweimal absolvieren (Kuge WP 1 und Kuge WP 2).

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Belegung unter der richtigen Modulbezeichung (WP 1 oder WP 2) belegen und die Prüfungsanmeldung unter dieser beim Belegen gewählten Modulbezeichnung erfolgt. Die Prüfungsanmeldung für das Gesamtmodul erfolgt beim Prüfer des Hauptseminars, die Vorlesung ist ohne Klausur und muss in LSF zwar richtig belegt sein, nicht aber zur Prüfung angemeldet werden. Es empfielt sich, vor der Prüfungsanmeldung in LSF unter Stundenplan > Belegdaten zu überprüfen, in welchem Modul die Belegung erfolgt ist, um die Prüfung im gleichen Modul anzumelden.

Konkretes Lehrangebot und Belegen

Für das konkrete Lehrveranstaltungsgebot konsultieren Sie bitte LSF unter "Fakultätsübergreifende Veranstaltungen > Profilbereich". Die Kunstgeschichte nutzt das priorisierte Belegverfahren, die Belegfristen erfahren Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie insgesamt im Profilbereich die von Ihrem Hauptfach vorgesehene ECTS-Punktzahl genau erreichen. Ein "Überbuchen", d.h. der Erwerb z.B. von 33 ECTS, ist unter allen Umständen zu vermeiden! Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass im Profilbereich der Kunstgeschichte immer zwei Veranstaltungen ein Modul (à 15 ECTS) bilden. Sie müssen immer beides, Hauptseminar und Vorlesung, belegen, um das Modul ablegen zu können.

Beachten Sie außerdem, dass Sie ein Teilmodul, sobald Sie sich einmal zur Prüfung angemeldet haben, auf jeden Fall im Laufe des Studium erfolgreich ablegen und mit dem zweiten Teilmodul vervollständigen müssen. Der Rücktritt von einer einmal erfolgten Prüfungsameldung ist nicht möglich, sondern Sie bleiben an das gewählte Modul gebunden. Eine Teilmodulprüfung kann nicht als Einzelleistung in Ihr Transcript eingehen, sondern nur vollständig erbrachte Module (also Hauptseminar und Vorlesung zusammen) werden gewertet.

Der Prüfungsantritt ohne vorherige Prüfungsanmeldung über LSF ist nicht möglich. Sollten Sie Probleme bei der Prüfungsanmeldung in LSF haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Dr. Daniela Stöppel. Das Absolvieren von Prüfungen auf Schein ist nur zulässig, wenn Sie dem Prüfer eine entsprechende Bestätigung der Studiengangskoordination vorlegen können.

Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten gerne und rechtzeitig die Sprechzeiten der Studienberatung (Dr. Daniela Stöppel).