Institut für Kunstgeschichte
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Hinweise zur Masterarbeit, zu den Oberseminaren und zur Berechnung der Endnote

Hinweise zur Masterarbeit, zum Lektüreoberseminar (P 4) und zum Oberseminar zur Masterarbeit (P 5)

  • Betreuer/in: Bitte setzen Sie sich frühzeitig, d.h. möglichst zu Beginn des 3. Fachsemesters mit einem/r möglichen Betreuer/in Ihrer Masterarbeit in Verbindung, um ein Thema zu vereinbaren. Masterarbeiten können von allen Professor/innen und Habilitierten des Instituts (also auch Privatdozent/innen und außerplanmäßigen Professor/innen), in Ausnahmen auch von Vertretungsprofessor:innen, betreut werden. Achten Sie daher rechtzeitig darauf, dass der/die gewünschte Betreuer/in auch tatsächlich zur Verfügung steht.
  • Lektüreoberseminar (P 4.1): Das Lektüreoberseminar (3 ECTS) soll im 3. (bzw. im vorletzten) Fachsemester bei dem/der zukünftigen Betreuer/in der Masterarbeit belegt werden. Das Lektüreoberseminar ist polyvalent mit dem Oberseminar zur Masterarbeit. Der/die Dozent/in trägt Sie manuell als Teilnehmer/in ein. Zur Modulprüfung P 4 (bestehend aus Vorlesung und Lektüreoberseminar, Prüfer = Dozent des Lektüroberseminars) müssen Sie sich selbst anmelden!) Für den Fall, dass Ihr/e Betreuer/in kein Lektüreoberseminar (Kolloquium) anbietet, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr die Modalitäten eines alternativen Veranstaltungsbesuchs (Besuch des Kolloquiums eines/r anderen Betreuers/in).
  • Anmeldung der Masterarbeit: Die verbindliche schriftliche Anmeldung erfolgt über ein offizielles Formular, das Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften finden. Es wird gemeinsam vom Betreuerin und dem Studierenden ausgefüllt und muss während der offiziellen Anmeldefrist im Prüfungsamt eingehen. Die einzutragenden Unterschriftsdaten beider Unterzeichner/innen müssen im Anmeldezeitraum liegen, den Institutsstempel setzt der/die Betreuer:in auf das Formular. Bei dem Hinweis auf dem Anmeldeformalar des Prüfungsamtes "[Wird von dem/der Betreuer/in oder dem/der Studiengangskoordinator/in bis zum Ende der Anmeldefrist (genaue Termine siehe PAGS-Webseite) an das Prüfungsamt geschickt]" handelt es sich um eine Standardformulierung, die für alle Studiengänge gleich ist. Im Master Kunstgeschichte gilt indes: Wird von dem/der Betreuer/in oder dem Studierenden bis zum Ende der Anmeldefrist per Post an das Prüfungsamt geschickt (nicht von der Studiengangskoordination oder dem Studienbüro) oder vom Betreuer (nicht vom Studierenden) an das PAGS per Mail geschickt.
  • Anmeldefrist: Die offiziellen Fristen für Anmelde- und Abgabetermin der Masterarbeit werden auf den Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften bekannt gegeben.
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit beträgt 20 Wochen, der Umfang ca. 120.000 Zeichen. Die formale Gestaltung der Masterarbeit entspricht der der Bachelorarbeit (vgl. http://www.kunstgeschichte.uni-muenchen.de/studium/hinweise/wissenschaft/bach_arb/index.html).
  • Abgabe: Der offizielle Abgabetermin wird auf den Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften  veröffentlicht. Die Abgabe erfolgt elektronisch, den Link erhalten Sie vom Prüfungsamt.
  • Rücktritt oder Nicht-Bestehen der Masterarbeit: Bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung, dass die Masterarbeit die einzige Prüfung des Masterstudiums darstellt, die nur einmal wiederholt werden kann. Außerdem gilt die Masterarbeit, sollte sie im 5. Fachsemester nicht abgelegt werden, als angetreten und erstmals nicht bestanden. Bitte konsultieren Sie hierzu die Satzung. Sollten Sie aus Krankheitsgründen eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantagen oder ganz vom Thema zurücktreten müssen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig das Prüfungsamt. Entsprechende Hinweise, in welcher Form ein Attest wann vorgelegt werden muss, finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
  • Bitte belegen Sie im 4. (bzw. letzten Fachsemester) das zum Modul P 5 gehörende Oberseminar zur Masterarbeit. Sie werden von Ihrem/r Betreuer/in in den entsprechenden Kurs per Matrikelnummer in LSF aufgenommen. Bitte vergessen Sie nicht, sich für die darin zu erbringende Leistung (Referat) während der offiziellen Prüfungsanmeldungsfrist zur Prüfung anzumelden (zur Prüfung müssen Sie sich selbst anmelden!); für den Fall, dass Ihr/e Betreuer/in kein Oberseminar (Kolloquium) anbietet, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr die Modalitäten eines alternativen Veranstaltungsbesuchs (Besuch des Kolloquiums eines/r anderen Betreuers/in).

Berechnung der Endnote

Die Endnote setzt sich entsprechend der ECTS-Gewichtungen gemäß der StPO 2019 zusammen. Prüfungswiederholung zur Notenverbesserung ist (im Folgesemester) möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Studienberatung. Den sog. "vorgezogenen Notenschluss" im Abschlusssemester müssen Sie in der Regel nicht in Anspruch nehmen.

Hinweise zu den Abschlussdokumenten und zur Exmatrikulation

Die Abschlussdokumente werden vom PAGS ausgestellt. Richten Sie also Anfragen diesbezüglich an die Sachbearbeitung im Prüfungsamt. Grundsätzlich gilt: Fällt das Datum Ihrer Exmatrikulation (Datum der letzten Prüfungsleistung) noch in das laufende Semester (Semesterende 31.3. bzw. 30.9.), erhalten Sie automatisch eine Email-Benachrichtigung mit der Abschlussbestätigung. Liegt das Datum Ihrer Exmatrikulation bereits im Folgesemester wird dieses Dokument nur verschickt, wenn Sie für das nächste Semester rückgemeldet sind. Die Gebühren werden auf Antrag (über das LMU-Portal unter "Beitragskonto") zurückerstattet, wenn kein Folgestudium angetreten wird. Das Zeugnis wird davon unabhängig vom PAGS postalisch verschickt bzw. verliehen.

 

Bitte beachten Sie: Die obenstehenden Hinweise verstehen sich als vereinfachte Darstellung. Rechtsverbindlich ist nur die entsprechende Prüfungs- und Studienordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung!