Institut für Kunstgeschichte
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FAQs Masterbewerbung

Kann ich meine Sprachkenntnisse mit dem Abiturzeugnis nachweisen?
Ja.

Wie weise ich eine zweite Muttersprache nach?
Durch Schulzeugnisse des entsprechenden Landes oder andere geeignete Sprachnachweise.

Gelten auch tote Sprachen wie Latein oder Griechisch für den Sprachnachweis?
Ja.

Kann ich anstatt einer wissenschaftlichen Hausarbeit auch die (vollständige) BA-Arbeit einreichen?
Ja.

Kann ich anstatt einer wissenschaftlichen Hausarbeit auch einen Essay ohne Fußnoten einreichen?
Nein, aber Sie können Ihren Text zu einer wissenschaftlichen Hausarbeit gemäß des Institutsleitfadens umarbeiten.

Ich habe zum Bewerbungsschluss 15.7./15.1. im Erststudium noch keine 150 ECTS erreicht, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, Sie können sich bewerben, aber Sie werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie können aber gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen, sobald sich Ihre Punktzahl erhöht hat.

Ich habe noch kein Abschlusszeugnis erhalten bzw. meine BA-Arbeit wurde noch nicht eingereicht/nicht bewertet, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, mit einem Transcript, in dem nachgewiesen wird, dass Sie bereits mind. 150 ECTS im Erststudium absolviert haben. Die BA-Arbeit muss nicht abgeschlossen sein.

Ich habe kein Transcript, sondern ein Abschlusszeugnis bzw. eine vorläufige Abschlussbescheinigung mit Endnote. Kann ich mich auch mit dem Zeugnis oder der vorläufigen Abschlussbescheinigung bewerben?
Ja.

Meine Note ist schlechter als 2,0. Kann ich mich durch andere Qualifikationen verbessern?
Nein. Sie können aber gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen, falls sich Ihre Abschlussnote gegenüber dem eingereichten Transcript verbessert hat.

Wieviele Studierende werden je Semester zugelassen?
Alle, die die Eignungskriterien erfüllen.

Gibt es einen Nachreichtermin?
Nein, außer, Ihre Note hat sich verbessert oder Sie erreichen zwischenzeitlich die erforderlichen ECTS, so dass der Ablehnungsbescheid zurückgenommen werden muss.

Wo erhalte ich als BA-Absolventin (m, w, d) der LMU den Nachweis über ECTS-Punktestand und Notendurchschnitt?
Beim Prüfungsamt, mittels folgenden Kontaktformulars, das günstigerweise ca. 2 Wochen vor Bewerbungsende ausgefüllt werden muss: Antrag auf Ausstellung eines Kontoauszugs/Transcripts. Die Zwischennote wird vom Prüfungsamt, anders als die Endnote, nur nach den vorliegenden ECTS-Gewichtungen in Haupt- und Nebenfach errechnet, nicht aber nach der 2:1-Haupt-/Nebenfachgewichtung (um dies nachvollziehen zu können, siehe folgendes Dokument).

Das Prüfungsamt meiner Heimatuniversität (nicht LMU) stellt keine Bescheinigung über Zwischennoten aus. Wie kann ich meine Durchschnittsnote nachweisen?
Reichen Sie alle Transcripts/Leistungsnachweise sowie ein Dokument ein, aus dem die Errechnung der Zwischennote plausibel hervorgeht. Die tatsächliche End- bzw. Durchschnittsnote muss dann mit einem offiziellen Dokument (Zeugnis) bis zwei Wochen vor Studienantritt nachgewiesen werden.

Ich habe mein Hauptfach Kunstgeschichte abgeschlossen, aber bin noch nicht mit dem Nebenfach fertig. Kann ich mich trotzdem bewerben unter der Voraussetzung, dass ich mein Nebenfach innerhalb des ersten Mastersemesters abschließe?
Für die Bewerbung reicht der Nachweis über insgesamt 150 erbrachte ECTS-Punkte des Gesamtstudiums (egal ob Hauptfach oder Nebenfach) aus, das Nebenfach muss also für die Bewerbung nicht abgeschlossen sein. Bezüglich der Voraussetzungen für die (vorläufige) Immatrikulation in den Master-Studiengang kontaktieren Sie bitte die Studentenkanzlei.

Was gilt als "Kunstgeschichte oder ein verwandtes Fach"?
Jedes Fach mit einem Anteil mind. 50 ECTS Punkten in Kunstgeschichte gilt als verwandt.

Kann ich mich mit dem erhaltenen Zulassungsbescheid auch zu einem späteren Zeitpunkt einschreiben?
Ja, der Bescheid ist nicht an ein bestimmtes Semester gebunden, sondern an die jeweils gültige Fassung der Eignungssatzung.