PD Dr. Matteo Burioni ist vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, in den Sachverständigenausschuss gemäß §14 Abs. KGSG berufen worden.
13.03.2023
Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen wird (Sachverständigenausschüsse der Länder) oder für die Frage, ob ein nationales Kulturgut dauerhaft aus dem Gebiet der Bundesrepublik ausgeführt werden darf (Sachverständigenausschuss des Bundes), beziehen die jeweils zuständigen Behörden externen Sachverstand ein. Diese Sachverständigenausschüsse sind besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen, aus den Bereichen der Wissenschaft, des Kunsthandels und Antiquariats sowie der privaten Sammlerinnen und Sammler. Sie bestehen damit aus fünf Sachverständigen und ihren etwaigen Vertretenden und werden für die Dauer von fünf Jahren berufen.