Institut für Kunstgeschichte
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Erasmus+

Learning Agreement - was ist das?

  • Vor dem Aufenthalt wird in einem sogenannten Learning Agreement (LA) ein Studienprogramm festgehalten, also aufgelistet, welche Veranstaltungen der Partneruniversität belegt werden sollen und für welche Studienleistung an der Heimatuniversität diese anrechenbar sind. Die Wahl der Veranstaltungen sollte sinnvollerweise mit der zuständigen Studiengangskoordination bezüglich der Anerkennungsfähigkeit besprochen werden.
  • Das Learning Agreement wird von dem Studierenden sowie der Gast- und der Heimatuniversität unterzeichnet. Gegebenenfalls wird das LA bei Antritt des Aufenthalts nochmals korrigiert, wenn feststeht, welche Veranstaltungen tatsächlich belegt werden können. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt erst nach Vorlage der unterzeichneten LAs.
  • LMU-Studierende erhalten Learning Agreement der LMU sowie einen dazugehörigen Leitfaden vom Referat Internationale Angelegenheiten per E-Mail
  • Zum Abschluss des Auslandsstudiums übermittelt die Partnerhochschule den Studierenden und der LMU eine Bescheinigung über das absolvierte Studienprogramm sowie eine Aufstellung der Ergebnisse.
  • Außerdem erhalten Erasmus-Studierenden vom RIA nach Abschluss Ihres Aufenthaltes ein Erasmus-Teilnahmezertifikat (Ergänzung zum Diploma Supplement und formale Anerkennung des Auslandsaufenthalts).

Anerkennung voon Leistungen an der Heimatuniversität

Zuletzt wird der Studienaufenthalt durch den Studierenden selbst (!) in LSF dokumentiert. Anschließend kann durch die Studiengangskoordinator:innen die Anerkennung der Leistungen erfolgen.