Institut für Kunstgeschichte
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Erasmus+

Welche Sprachkenntnisse muß ich mitbringen? Was mache ich, wenn diese nicht ausreichen?

Für eine ERASMUS-Bewerbung ins nicht-deutschsprachige Ausland müssen Sprachkenntnisse für die Hauptunterrichtssprache der Gastuniversität nachgewiesen werden. Bei der Auswahl werden diese berücksichtigt; der Gedanke dabei ist, daß Sie in der Lage sind, dem Unterricht an der Gastuniversität folgen zu können. Im Einzelfall und bei entsprechender Qualifikation können Studierende nach Prüfung auch bei Sprachkenntnissen in geringerem Umfang für einen Platz vorgeschlagen werden.

Es gelten folgende Sprachniveaus:

  • Sprachniveau Englisch: B2.
  • Alle anderen europäischen Sprachen: Niveau B1

Hintergrund: Sie sollten der Unterrichtssprache ausreichend folgen können.

Der Sprachnachweis ist möglich über:

  • Sprachkurse im Transcript „Zusatzleistungen“
  • Abgelegte Sprachprüfungen (TOEFL iBT, IELTS, Cambridge Certificate, DELF/DALF, AbiBac und DELE)
  • LMU-Sprachzeugnis
  • Abiturzeugnis - im Idealfall: CEFR ersichtlich, ansonsten:
    • Englisch B2 am Gymnasium 7 Jahre belegt und mind. mit "gut" / 10 Punkten abgeschlossen
    • alle anderen Sprachen: B1 am Gymnasium 5 Jahre belegt und mind. mit "gut" / 10 Punkten abgeschlossen)
  • Kopie des Abiturzeugnisses beilegen

Achtung: Die Gastuniversität überprüft in der Regel ebenfalls die Sprachkenntnisse, hier ist das Abiturzeugnis nicht ausreichend!