Erasmus+
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- Learning Agreement
- Nach dem Aufenthalt
- Finanzierung
- FAQ
Nach dem Aufenthalt müssen noch drei Dinge erledigt werden:
- Der Studierende lässt das abschließende Dokument des ERASMUS-Büros zur Anerkennung von Leistungen des Aufenthalts unterzeichen.
- Der Studierende dokumentiert selbst (!) den Auslandsaufenthalt in LSF unter dem entsprechenden Menüpunkt.
- Anschließend kann durch die Studiengangskoordinator:innen die Anerkennung der Leistungen erfolgen.