Institut für Kunstgeschichte
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Prüfungen im Wintersemester 2023/24

Frist für die Anmeldung zu den Prüfungen im Wintersemester 2023/24

Prüfungstermine

Hinweise für den Fall des Nichtantritts einer Prüfung

Nachteilsausgleich

Wiederholungsprüfungen

Einsicht in die Klausuren

Notenspiegel

Anleitung/Hilfestellung zur Prüfungsanmeldung

 

Frist für die Anmeldung zu den Prüfungen im Wintersemester 2023/24

Die Anmeldung zu den Prüfungen im B.A. (Hauptfach Kunstgeschichte und Nebenfach Kunst – Musik – Theater) und im Masterstudiengang Kunstgeschichte ist möglich von

Montag, den 08. Januar - Freitag, 26. Januar 2024

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte melden Sie sich unbedingt zu allen Prüfungen an, die Sie ablegen (= in den Studiengang einbringen) wollen. Als Prüfungen werden alle Leistungen, die Sie in den Lehrveranstaltungen erbringen, verstanden, also neben Klausuren auch Referate, schriftliche Hausarbeiten sowie kleinere schriftliche Prüfungsleistungen (Exkursionsberichte, Thesenpapiere, Praktikumsberichte, Übungsaufgaben).

  • Wir weisen Sie darauf hin, daß Sie sich mit der Anmeldung auf ein Modul festlegen. Dies hat vor allem dann Folgen, wenn Sie die Prüfung nicht erfolgreich ablegen können (was wir nicht hoffen), sondern diese wiederholen müssen. Wiederholt werden muß dann eine Lehrveranstaltung aus demselben Teilmodul/Modul.

  • Eine nachträgliche Anmeldung zu den Prüfungen ist nicht möglich. Einer Anerkennung von abgelegten Leistungen auf Scheinbasis ebenfalls nicht.

  • Bitte erzeugen Sie unbedingt das pdf mit der Übersicht zu den von Ihnen angemeldeten Prüfungen, für den Fall, daß Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Anmeldung nachweisen müßten. Sie werden auf diese Notwendigkeit bereits vor der Anmeldung hingewiesen und kennzeichnen durch das Häkchensetzen, daß Sie diesen Hinweis zur Kenntnis genommen haben!
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Prüfungstermine

Den Termin für die jeweilige Prüfung ist nach der Anmeldung zur Prüfung bei der jeweiligen Veranstaltung zu sehen.

Für die meisten Veranstaltungen gelten allerdings - falls nicht anders angegeben bzw. von Ihren Dozenten kommuniziert - folgende Termine:

- Klausuren finden in der letzten Sitzung der Vorlesung statt

- Referate und Thesenpapiere sowie weitere kleinere schriftliche Leistungen wie Exkursionsberichte, Praktikumsberichte etc. haben als Prüfungstermin den letzten Tag der Vorlesungszeit (für das Wintersemester: 9. Februar 2024). Die Leistungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt erbracht bzw. abgegeben werden.

- schriftliche Hausarbeiten (Seminararbeiten) haben als Prüfungstermin den 15. März 2024. Falls nicht anders mit dem Dozenten/der Dozentin (= Prüfer:innen) der Veranstaltung vereinbart, müssen sie bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben werden.

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Hinweise für den Fall des Nichtantritts einer Prüfung bzw. das Nichtbestehen einer Prüfung

1. Was tue ich, wenn ich an einer Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, aus akuten Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann?

Sollten Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, diese aber aus akuten Krankheitsgründen nicht absolvieren können, bitten wir Sie, folgendermaßen vorzugehen:

  • bei Klausuren: Sollten Sie zu einer Klausur nicht antreten können, ist es wichtig, vor Beginn der Prüfung ein ärztliches Attest einzureichen. Dieses muß bestimmten Anforderungen genügen und zusammen mit einem Beiblatt eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes. Bei Vorlage eines gültigen Attestes wird ein Rücktritt von der Prüfung eingetragen.
  • bei Referaten/Hausarbeiten sowie sonstigen beim Dozenten (= Prüfer) einzureichenden Leistungen wenden Sie sich bitte direkt an den Dozenten, um Weiteres mit ihm zu klären.
  • Zum Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen siehe unten.

2. Was passiert, wenn ich eine angemeldete Prüfung aus anderen Gründen als aus Krankheitsgründen (z.B. Zeitmangel, persönliche Gründe etc.) nicht absolvieren kann?

Sollten Sie nicht erkrankt sein, sondern an einer Prüfung aus anderen Gründen nicht ablegen können - z.B., weil Sie nicht ausreichend vorbereit sind oder sich zeitlich beim Abfassen einer Arbeit verschätzt haben - ist ein offizieller Prüfungsrücktritt leider nicht möglich.Die Prüfung wird dann als nicht bestanden bewertet.

Dies ist aber nicht weiter schlimm: Mit Ausnahme der Prüfungen zum Abschlußmodul (Bachelorarbeit und Disputatio) sind alle Prüfungen beliebig oft wiederholbar. Sie könnnen die Prüfung entweder dann zum Wiederholungstermin wiederholen (zu Klausuren siehe unten) oder zum nächsten Zeitpunkt, zu dem die zur Prüfung gehörende Veranstaltung wiederholt wird.

Im Fall von Hausarbeiten oder anderen beim Dozenten abzugebenen Leistungen ist es außerdem sinnvoll, sich mit dem Dozenten in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren, bzw. mögliche Alternativen zu besprechen.

3. Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, was nun?

siehe hiernach obenNachteilsausgleich

Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zu Studienerschwernissen führen, die einen Nachteilsausgleich notwendig machen. Der Nachteilsausgleich greift vor allem dort, wo sich die Erkrankung auf das Ablegen von Prüfungen auswirkt. Der Nachteilsausgleich versucht dann, dem durch eine Beeinträchtigung entstehenden individuellen Nachteil mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Zeitverlängerung, besondere Prüfungsumgebung etc.) entgegenzuwirken.

Nähere Informationen zum Nachteilsausgleich sowie zur Beantragung finden Sie auf dieser Seite: https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/support-angebote/studieren-mit-beeintraechtigung/nachteilsausgleich/index.html.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag im Idealfall mindestens vier Wochen vor Prüfungsanmeldung bzw. spätestens vier Wochen vor Prüfungsantritt gestellt werden sollte.

Wiederholungsprüfungen

Im Fall von Klausuren werden in der Regel Nachhol- bzw. Wiederholungsprüfungen angeboten für Studierende, die aus Krankheitsgründen zum ersten Termin nicht erscheinen konnten bzw. Studierende, die beim ersten Prüfungsversuch nicht erfolgreich waren. Die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist nur für Studierende möglich, die sich zum ersten Prüfungstermin angemeldet haben. Eine eigene Anmeldung ist erforderlich. Sie erfolgt von 12.-15. Februar 2024.

Die Wiederholungsprüfungen finden alle im Institut für Kunstgeschichte, Zentnerstraße 31, Raum 007 statt.

Die Wiederholungsprüfungen im Sommersemester finden folgendermaßen statt:

Montag, 19. Februar 2024

Krämer, Baukunst: 10.00-10.30 Uhr

Dienstag, 20. Februar 2024

Braesel, Positionen der Mode, 9.00-9.30 Uhr

Einführung Kunstgeschichte Epoche I (Mittelalter): 10.00-11.00 Uhr

Burioni, Künstlerinnen: 11.30-12.00 Uhr

Mittwoch, 21. Februar 2024

Einführung Kunstgeschichte Epoche III (Moderne/Gegenwart): 10-11 Uhr

Hoppe, Aufbruch in eine neue Zeit: 11.30-12.00 Uhr

Kohle, Natur als Inspiration: 12.30-13 Uhr

 

jeweils in der Zentnerstraße 31, Raum 007.

Einsicht in die Klausuren

Einsicht in die Klausuren ist möglich in der Woche der Anmeldung für den Zweittermin (12.-15. Februar 2024) im Studienzentrum des Instituts zu dessen Öffnungszeiten (https://www.kunstgeschichte.uni-muenchen.de/ifk/studienzentrum/index.html).nach oben

Anleitungen/Hilfestellungen

Eine anschauliche Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf den sehr nützlichen Hilfe-Seiten von LSF für Studierende (hier zur Prüfungsanmeldung). Bei Fragen und Schwierigkeiten können Sie sich auch an die Studienberatung (für das Hauptfach bzw. für das Nebenfach Kunst-Musik-Theater) wenden.

Außerdem: Schritt für Schritt durch die Prüfungsanmeldung