Institut für Kunstgeschichte
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Bachelorarbeit - Betreuer:innen, Themenfindung

Translator

Translator

 

1. Ziel der Bachelorarbeit, Zulassungsvoraussetzungen

Ziel

Die Bachelorarbeit ist eine Modulteilprüfung, die zeigen soll, "dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist (...) ein Problem aus ihrem oder seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten" (PStO B.A. Kunstgeschichte Hauptfach, § 14, Absatz 2).

Die Arbeit wird von einer "zur ersten oder zum ersten Prüfenden bestellten Person betreut (Betreuerin oder Betreuer)" (PStO B.A. Kunstgeschichte Hauptfach, § 14, Absatz 3)

Zulassungsvoraussetzungen

Laut der Prüfungs- und Studienordnung 2012 und 2019 gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für das Abschlußmodul, in dessen Rahmen die Bachelorarbeit geschrieben wird. Auch ist nicht vorgeschrieben, in welchem Fachsemester das Modul zu absolvieren ist. Insofern können Sie sich auch anmelden, wenn Ihnen noch Leistungen/Module fehlen. Sollten allerdings noch in größerem Umfang Leistungen fehlen, sollten Sie unbedingt sorgfältig abwägen, wie Sie die verbleibende Zeit organisieren.

Bitte beachten Sie außerdem, die Bachelorarbeit erstmals im 7. Fachsemester angetreten werden muss. Sie gilt ansonsten als angetreten und nicht bestanden.

Wahl der BetreuerInnen

Es kann sinnvoll sein, daß Sie den gewünschten Betreuer/die Betreuerin Ihrer Bachelorarbeit bereits im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung kennengelernt haben. Um die Methode und die fachlichen Schwerpunkte eines Dozenten/einer Dozentin kennenzulernen, eignen sich am besten die vertiefenden Hauptseminare im späteren Studienabschnitt. Wir empfehlen Ihnen, diese Überlegung rechtzeitig in Ihre Studienplanung miteinzubeziehen.

Zur Beruhigung: Sollten Sie keine Gelegenheit wahrnehmen können, einen gewünschten Betreuer vorab kennenzulernen oder Sie Veranstaltungen bei Dozenten besucht haben, die nicht mehr an der LMU tätig sind (Gastprofessoren, Vertretungsprofessoren etc.) können Sie in vertiefenden Sprechstundengesprächen klären, ob eine Betreuung sinnvoll ist.

2. Interne Voranmeldung

Um zu gewährleisten, dass Studierende sowohl gemäß ihres thematischen Interessensgebietes aber auch mit Blick auf die im Institut vorhandenen Kapazitäten einen Betreuer finden, bitten wir darum, folgende Schritte zu befolgen:

1. Bitte informieren Sie sich in dem Semester, das dem Semester vorangeht, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten, an dieser Stelle (Betreuer:innen Bachelorarbeiten), welche Dozenten aktuell zur Betreuung von Bachelorarbeiten zur Verfügung stehen. Bitte geben Sie Ihre interne Voranmeldung jeweils bis zum vorletzten Montag der Vorlesungszeit ab.

2. Wählen Sie drei mögliche Betreuerinnen/Betreuer aus.

3. Füllen Sie bitte das interne Voranmeldungsformular aus, indem Sie die Namen von drei möglichen Betreuerinnen/Betreuern anführen. Außerdem teilen Sie uns bitte unter C mit, in welchem größeren Themengebiet (z.B. Malerei frühes 18. Jahrhundert, Architektur Spätgotik, Künstlerselbstporträts etc..) Sie Ihre Arbeit ansiedeln möchten. Wenn Sie schon genauere Vorstellungen haben, können Sie diese ebenfalls mitteilen, notwendig ist das aber nicht. Treten Sie bitte auch mit dem an erster Stelle genannten Betreuer in Kontakt, um Ihren Themenwunsch genauer zu besprechen.

4. Das Voranmeldungsformular schicken Sie bitte als Scan an die Leiterin des Studienzentrums, Christina Hollerith. Die Auswahl der Bachelorkandidaten erfolgt durch die Dozenten. Die getroffene Auswahl wird den Absolventen durch die Einladung zum B.A.-Kolloquium durch die/den jeweilige/n Dozentin/Dozenten mitgeteilt.

3. Anmeldung zur Modulteilprüfung Bachelorarbeit (P 5.1)

Termin für die Anmeldung zur Modulteilprüfung

Die Anmeldefrist zur Modulteilprüfung Bachelorarbeit wird verbindlich auf den Seiten des Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Termine auf der entsprechenden Seite des Prüfungsamts.

Bitte beachten Sie:

• Die Anmeldung muss während der Prüfungsanmeldefrist von Ihnen und Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin ausgefüllt [datiert in den Anmeldezeitraum!] werden. Bitte geben Sie die Anmeldung anschließend innerhalb des Anmeldezeitraums bei der Leiterin unseres Studienzentrums, Christina Hollerith (christina.hollerith@kunstgeschichte.uni-muenchen.de) ab. Bitte achten Sie auf die Öffnungszeiten des Studienzentrums.

• Das zur Anmeldung erforderliche Formular finden Sie hier bzw. auf den Seiten des Prüfungsamts.

• Die Aufnahme in die Teilnehmerliste des Seminars zur BA-Arbeit erfolgt durch die Betreuer:innen, die Anmeldung zur Modulteilprüfung im Kolloquium (Referat) nehmen Sie bitte selbst während der Prüfungsanmeldefrist vor. Sollte Ihr:e Betreuer:in selbst kein Seminar zur BA-Arbeit anbieten, sprechen Sie bitte mit ihm/ihr Näheres ab.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen. Diese werden ab dem ersten Anmeldetag gezählt. Der Umfang beträgt ca. 60.000 Zeichen (nur Text, ohne wissenschaftlichen Apparat = Fußnoten, Literatuverzeichnis, ggf. Abbildungen, ggf. Abbildungsverzeichnis).

Abgabetermin der Bachelorarbeit
Hinweise für Studierende, die aktuellen Termine sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes.

 

4. Hinweise zur Gestaltung der Bachelorarbeiten

Hinweise zur formalen Gestaltung von Bachelorarbeiten finden Sie hier. Die Vorlage für die aktuelle Eigenständigkeitserklärung (Version 2023) finden Sie hier.

5. Disputatio (P 5.2)

Nach der Prüfungs- und Studienordnung 2019 ist Teil des Abschlußmoduls eine mündliche Verteidigung der Thesen der Bachelorarbeit von 30 Minuten Dauer - die Disputatio (P 5.2). Die Anmeldung zur Disputatio erfolgt automatisch über das Prüfungsamt. Den Termin sprechen Sie mit Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin ab.

6. Seminar zur Bacheloararbeit: P 5.1 + 5.2 sowie weiteren Veranstaltungen

In dem Semester, in dem Sie die Bachelorarbeit verfassen, besuchen Sie zusätzlich ein Seminar zur Bachelorarbeit (früher: Kolloquium). In der PStO 2019 wird diese Veranstaltung unter P 4 belegt, zusammen mit weiteren Veranstaltungen.

Seminar zur Bachelorarbeit

Das Seminar zur Bachelorarbeit besteht aus P 4.1 (Seminar zur Bachelorarbeit) und P 4.2 (Methodische Lektüre und Diskussion) in einer Veranstaltung zusammengefasst. Die Idee ist, dass Sie in der Veranstaltung Ihre Arbeitsfortschritte an der BA-Arbeit in Form eines Referats präsentieren und über die Referate der anderen Teilnehmer:innen und deren Diskussion methodische Ansätze kennenlernen bzw. -vertiefen.

Das Referat ist zugleich die Modulprüfung für P 4 (d.h., die anderen Veranstaltungen werden nicht mit einer Prüfung abgeschlossen). Für diese Leistung müssen Sie sich während der offiziellen Prüfungsanmeldungsfrist zur Prüfung anmelden, bitte übersehen Sie das nicht!

Belegung des Seminars zur Bachelorarbeit

Das Seminar zur Bachelorarbeit können Sie nicht während der Belegfrist vor Beginn der Vorlesungszeit über LSF belegen. Vielmehr werden Sie werden von Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin in den entsprechenden Kurs aufgenommen. Für den Fall, daß Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin nur ein eingeschränktes oder kein Seminar zur Bachelorarbeit anbietet, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr die näheren Modalitäten eines Besuchs. Auch bei Unklarheiten kontaktieren Sie bitte Ihren Betreuer / Ihre Betreuerin.

Weitere Veranstaltungen: P 4.3 Aktuelle Forschungsperspektiven (Vorlesung) und P 4.4 Wissenschaftliche Begleitung (Tutorium)

Außerdem werden in P 4 eine Vorlesung (P 4.3 Aktuelle Forschungsperspektiven) belegt sowie ein begleitendes Tutorium angeboten, das Hilfestellungen zum wissenschaftlichen Arbeiten, zum Arbeitsprozess u.a. gibt (P 4.4 Wissenschaftliche Begleitung). Beide Veranstaltungen werden über das übliche Belegverfahren in LSF vor Beginn der Vorlesungszeit über den Modulbaum belegt.

7. Antritt, Verlängerung, Nichtabgabe, Wiederholung, Wiederholbarkeit

Antritt
Die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang sieht vor, daß alle Prüfungen, die nicht bis zum Regeltermin (6. Fachsemester) abgelegt sind, spätestens im darauffolgenden Semester (= 7. Semester) erstmal angetreten werden. Für die Bachelorarbeit bedeutet dies, daß diese im 7. Fachsemester unbedingt angemeldet werden sollte, da sie ansonsten als angetreten und bei Nicht-Abgabe als nicht bestanden gilt. Dies ist umso dringlicher, als die Prüfungs- und Studienordnung für die Bachelorarbeit nur eine Wiederholungsmöglichkeit vorsieht.
Bitte beachten Sie, daß diese Regelung allerdings nicht von der persönlichen Anmeldung zur Arbeit (s.o.) entbindet, Sie müssen sich immer aktiv über das Prüfungsanmeldungsformular zur Bachelorarbeit anmelden, in dem Semester, in dem diese eingereicht werden soll.

Verlängerung
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nicht möglich. Sollten Sie die Arbeit nach der vorgesehenen Bearbeitungszeit nicht einreichen können, gilt die Arbeit erstmals als nicht bestanden. Die Prüfung kann dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt (in der Regel im darauffolgenden Semester) wiederholt werden.

Nichtabgabe
Wird die Arbeit nicht abgegeben, gilt sie erstmals als nicht bestanden. Das Ergebnis erscheint auch im vorläufigen Transcript, in einer beim Prüfungsamt zu beantragenden bereinigten Fassung des Abschlußzeugnisses werden dann allerdings nur noch die bestandenen Ergebnisse aufgeführt.

Wiederholung, Wiederholbarkeit
Die Arbeit kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden (meist das darauffolgende Semester). Dabei muß das Thema neu gestellt werden (sonst würde es sich um eine Verlängerung handeln, die gegenüber denjenigen, die die Frist einhalten, ungerecht wäre).
Bitte beachten Sie unbedingt, daß die Bachelorprüfung nur einmal wiederholt werden kann.