Häufig gestellte Fragen
Studienbewerbung/Hochschulzugang
Studium allgemeines (Informationen, Formulare)
Studienaufbau/Studienplanung B.A. Kunstgeschichte
Belegen von Lehrveranstaltungen
Leistungsnachweise/Prüfungen (Anmeldung zu Prüfung; Nicht-Antritt; Nicht-Bestehen; Wiederholung; Bewertung von Prüfungen; Vorliegen von Ergebnissen)
Besondere Prüfungsformen (Bachelorarbeit, Praktikum[sbericht])
Sprachkenntnisse
Studienbewerbung/Hochschulzugang
- Wo finde ich Informationen zur Studienbewerbung bzw. zum Hochschulzugang?
Alle wesentlichen Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der LMU im Bereich 'Studium'. Bei Fragen steht Ihnen die Zentrale Studienberatung, die Studentenkanzlei bzw. deren gemeinsamer Studieninformationsservice (SIS) zur Verfügung.nach oben
Studium allgemeines
- Wo finde ich allgemeine und aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Studium und zu wichtigen Terminen sowie Formulare für Studierende?
Auf der Homepage des Instituts für Kunstgeschichte unter dem Menüpunkt 'Studium' bzw. unter dem Verlinkungs-Bereich 'Studium aktuell' sowie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).
- Wo finde ich Informationen zu den Inhalten und zum Ablauf des Bachelorstudiengangs Kunstgeschichte? Wo zu den möglichen Nebenfächern?
Auf der Homepage des Instituts für Kunstgeschichte, im Menüpunkt 'Studium' unter 'Studiengänge'.nach oben
Studienaufbau/Studienplanung B.A. Kunstgeschichte
- Wie plane ich meinen Studienverlauf?
Für eine sinnvolle Studienplanung ist es wichtig, sich mit der Prüfungs- und Studienordnung (PStO) des Faches (PStO 2012, PStO 2019) vertraut zu machen, da diese wichtige Informationen - auch zu Ihren Rechten (und Pflichten) - enthält:
- Hinweise zu Studiendauer, Veranstaltungsformen, Prüfungsformen und Besonderheiten bei bestimmten Prüfungen
- eine Liste der Module, die während des Studiums zu absolvieren sind (sogenannte Anlage 2, farbige Tabelle im Anhang des Dokuments).
Bitte lesen Sie sich die Prüfungs- und Studienordnung zu Beginn des Studiums aufmerksam durch und machen Sie sich damit vertraut. Eine Hilfestellung zur Lektüre der Anlage 2 finden Sie hier.
Eine vereinfachte Darstellung des Studienverlaufs, die jedoch die Anlage 2 nur nach den Empfehlungen abbildet (und individuelle Gestaltungen - z.B. eines Auslandsaufenthalts außer Acht läßt) finden Sie hier (PStO 2010, PStO 2012).
Bitte beachten Sie außerdem unsere Hinweise zur Wahl von Bachelorbetreuern.
- In welchem Semester muß ich welches Modul absolvieren?
In welchem Semester welche Module zu absolvieren sind, ist in der Spalte 1 der Anlage 2 angegeben. Außerdem können sich weitere Hinweise auch in den grünen Zeilen finden, die im Zusammenhang mit Wahlplfichtmodulen die Auswahlmöglichkeiten näher definieren.
Alle Angaben verstehen sich nur als Empfehlungen (deshalb stehen die Semesterzahlen in Klammern), entsprechend können Sie Module bzw. Modulteile auch zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren, wenn das Modul/Teilmodul bzw. die Lehrveranstaltung angeboten wird (die Angaben hierzu finden Sie in Spalte 6).nach oben
- Kann ich die zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen auch in unterschiedlichen Semestern absolvieren?
Manchmal gibt es Gründe (z.B. Überschneidungen im Stundenplan, Veranstaltungspräferenzen etc.), nicht alle zu einem Modul gehörenden Veranstaltungen bzw. Modulteile im selben Semester zu absolvieren.
Wenn die Veranstaltungen jeweils mit einer eigenen Prüfung abgeschlossen werden, ist dies kein Problem. Erkennen können Sie das daran, daß die Angaben zur Prüfung (Spalte 11-17) in der weißen Veranstaltungszeile gemacht werden. Wichtig ist dann nur, daß Sie darauf achten, das Modul spätestens bis zum Erreichen der Höchststudienzeit zu vervollständigen. Bitte achten Sie auch darauf, wann das Teilmodul angeboten wird (Spalte 6).
Bei Modulen, bei denen die Angaben zu den Prüfungen in der gelben Zeile (der Modulzeile) gemacht werden, wird der Inhalt der zum Modul gehörenden Veranstaltungen in einer gemeinsamen Prüfung (sogenannte Modulprüfung) abgefragt. Eine Trennung ist daher nicht möglich.
Wenn Sie ein Modul belegen, indem Sie eine der dazugehörigen Veranstaltungen einbringen, legen Sie sich damit auf das Modul fest und müssen dieses auch über den Besuch der weiteren dazugehörigen Veranstaltung(en) komplettieren.nach oben
Belegen von Lehrveranstaltungen
- Das Semester steht vor der Tür. Wie plane ich meinen konkreten Stundenplan?
Zur Planung Ihres Stundenplanes benötigen Sie die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung sowie das Vorlesungsverzeichnis, in der Online-Form auf LSF (oder in Form des kommentierten Vorlesungsverzeichnisses). Zunächst prüfen Sie, welche Module Sie absolvieren möchten, um dann im Vorlesungsverzeichnis unter den entsprechenden Modultiteln bzw. Teilmodultiteln nachzuschlagen, welche konkreten Veranstaltungen unter dem Modul angeboten werden. Diese stehen Ihnen zur Belegung zur Verfügung.
- Warum unterscheiden sich die Titel der Veranstaltungen in der Prüfungs- und Studienordnung und im Vorlesungsverzeichnis?
Die Veranstaltungen in der Studienordnung sind mit abstrakten Titeln angegeben, das heißt, sie geben an, welche thematische/inhaltliche Ausrichtung die Lehrveranstaltung hat. Im Vorlesungsverzeichnis ist das Angebot an (konkreten) Lehrveranstaltungen zu finden, die dieser inhaltlichen/thematischen Ausrichtung entsprechen und daher besucht werden können, um das entsprechende Teilmodul/Modul bzw. die abstrakte Lehrveranstaltung zu absolvieren.
- Warum werden manche Veranstaltungen unter mehreren Modulen angeboten?
Manche konkrete Veranstaltung passt thematisch zu mehreren Modulen bzw. Teilmodulen. Außerdem gibt es Veranstaltungen, die so angeboten werden, daß sie von Studierenden niedrigerer und höherer Semester zugleich besucht zu werden können.
Bitte beachten Sie aber, daß Sie jede konkrete Veranstaltung nur einmal einbringen können. In welchem Teilmodul/Modul Sie die Veranstaltung einbringen, entscheiden Sie endgültig mit der Anmeldung zur Prüfung.nach oben
- Wie kann ich Lehrveranstaltungen belegen?
Lehrveranstaltungen werden über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF belegt. Die Belegung ist immer nur zu einem bestimmten Zeitraum möglich. Die Frist wird rechtzeitig auf der Homepage des Instituts für Kunstgeschichte bekanntgegeben.
- Was ist das priorisierende Belegverfahren? Wie funktioniert die Platzvergabe?
Für das Belegen von Lehrveranstaltungen wird in der Kunstgeschichte das sogenannte priorisierte Belegverfahren benutzt. Das Verfahren hilft dabei, möglichst vielen Studierenden einen Platz in der Lehrveranstaltung ihrer Wahl zu verschaffen und gleichzeitig, für sinnvolle Veranstaltungsgrößen zu sorgen.
Beim priorisierten Verfahren können Sie für die im Rahmen eines Moduls oder Teilmoduls angebotenen Veranstaltungen angeben, welche der Veranstaltungen Sie am liebsten, am zweitliebsten, am drittliebsten usw. besuchen möchten. Das Vorlesungssystem überprüft dann die Zahl freier Plätze und ordnet Studierende einer Veranstaltung zu. Sollte die Veranstaltung der Erstwahl bereits belegt sein oder sich mit einer anderen belegten Veranstaltung überschneiden, prüft der Computer die Verfügbarkeit der Zweitwahl usw.nach oben
- Warum erhalte ich nicht immer die Veranstaltungen meiner ersten Wahl?
Wir können - auch wenn wir das gerne täten - leider nicht immer gewährleisten, daß Sie das Seminar Ihrer ersten Wahl erhalten. Manche Themen bzw. Veranstaltungen werden einfach von zu vielen Studierenden angewählt, so daß nur dann alle einen Platz erhalten würden, wenn mehr als 40 Teilnehmer die Veranstaltung besuchen würden. Damit ist auch niemandem gedient. Oft stellt sich bei einem engagierten Besuch auch ein Seminar der Zweit- oder Drittwahl als sehr glückliche Wahl heraus.
Damit das Verfahren reibungslos funktioniert und damit Sie auch sicher einen Seminarplatz erhalten, ist es also wichtig, unbedingt mehrere Prioritäten anzugeben. Veranstaltungen, die Sie auf keinen Fall besuchen möchten - sei es aus Zeitgründen oder aus Gründen der inhaltlichen Präferenz - sollten Sie dagegen nicht priorisieren.
- Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
Sollten Sie entgegen der oben formulierten Bitte nur eine Veranstaltung bei der Priorisierung angegeben haben, können wir Ihnen dann nur mehr die nicht vergebenen Restplätze anbieten. Sollte aus anderen - nachvollziehbaren - Gründen die Belegung nicht funktioniert haben, werden wir unser Bestes für Sie tun. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei der Studienreferentin.
- Entscheide ich mit der Belegung auch schon darüber, ob ich eine Veranstaltung/ein Modul einbringe?
Nein, ob Sie die Leistungen einer Veranstaltung oder eines Moduls einbringen, entscheiden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung während der Prüfungsanmeldefrist, die in der Regel in der vorvor- und vorletzten Semesterwoche liegt.nach oben
- Muß ich Vorlesungen auch über LSF belegen?
Vorlesungen können ab dem Sommersemester 2013 nach der offiziellen Anmeldefrist über LSF einfach über das Vorlesungsverzeichnis angewählt werden. Daß Vorlesungen nicht über das priorisierte Verfahren belegt werden, liegt daran, daß in Vorlesungen in der Regel immer Plätze zur Verfügung stehen. Außerdem haben Sie so die Gelegenheit, sich mehrere zu einem Modul angebotene Vorlesungen anzusehen, um erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, in welcher Veranstaltung Sie sich zur Prüfung anmelden.
Die Anmeldung über LSF hat aber den Vorteil, daß Sie an der Evaluierung der Lehrveranstaltung teilnehmen können. Die Teilnahme ist für alle Studierenden möglich, die in der Teilnehmerliste der Veranstaltung erfaßt sind.nach oben
Leistungsnachweise/Prüfungen
- Kann ich mir Leistungen, die ich anderswo (Schule, Auslandsaufenthalt etc.) erbracht habe, anrechnen lassen?
Prinzipiell können bereits erbrachte Leistungen, die gleichwertig sind zu Leistungen, die im Rahmen des Bachelorstudiengangs Kunstgeschichte nachgewiesen werden müssen, anerkannt werden. Bei solchen Leistungen kann es sich (eher in Ausnahmefällen wie Lateinkenntnissen) um Schulleistungen handeln. Meist betreffen Anerkennungsfragen Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland (im selben Studiengang oder in anderen Studiengängen) oder an derselben Hochschule (aber in einem anderen Fach) erbracht wurden.
Im Bachelorstudiengang wird der Vergleich auf der Basis der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung des Studiengangs gezogen: Wenn Veranstaltungen in Thema und Inhalt den Modul- bzw. Veranstaltungsthemen der Prüfungs- und Studienordnung entsprechen und die Leistungen in Umfang (Prüfungsart, -dauer, ECTS-Punkte) und Bewertung gleichwertig sind, können Leistungen anerkannt werden. Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte an die Studienreferentin.
- Wo finde ich das Formular für die Anerkennung von Leistungen?
Das Formular wird für gewöhnlich nach einem Gespräch mit der zuständigen Stelle für die Anerkennung ausgefüllt. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen das Formular bereits vorab ausfüllen wollen, finden Sie dieses auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).nach oben
- Welche Prüfungen muß ich im Bachelorstudiengang ablegen? Wo finde ich Angaben zu Art und Umfang?
Alle Leistungen, die im Bachelorstudiengang erbracht werden (Referate, Thesenpapiere, Exkursionsberichte, schriftliche Seminararbeiten etc. und natürlich Klausuren) werden als Prüfungen verstanden. Ihre Art, ihr Umfang, ihre Bewertung und ihre Wiederholbarkeit sind genau in der Prüfungs- und Studienordnung geregelt (Anlage 2, Spalten 11-17; vgl. auch Hinweise zur Lektüre der Studienordnung). Weiterführende Hinweise zu den schriftlichen Seminararbeiten - der wichtigsten Arbeits- und Prüfungsform im Fach Kunstgeschichte - finden Sie außerdem unter den Hinweisen zum wissenschaftlichen Arbeiten.
- Wie und wann entscheide ich, ob ich eine Leistung einbringe?
Ob Sie eine erbrachte Leistung einbringen, entscheiden Sie mit der Anmeldung zur Prüfung. Diese ist innerhalb einer bestimmten Frist möglich, die in der Regel in der vorvor- und vorletzten Semesterwoche liegt.
Umgekehrt kann eine Leistung nur eingebracht werden, wenn die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.nach oben
- Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?
Die Anmeldung erfolgt innerhalb des Anmeldezeitraums über LSF. Bitte erzeugen Sie zur eigenen Sicherheit und zum Nachweis unbedingt über die entsprechende Funktion eine Übersicht über Ihre Prüfungsanmeldungen.
- Was tue ich, wenn ich an einer Prüfung, zu der ich mich angemeldet habe, aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann?
Sollten Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben, diese aber aus Krankheitsgründen nicht absolvieren können, bitten wir Sie, folgendermaßen vorzugehen:
- bei Klausuren: Sollten Sie zu einer Klausur nicht antreten können, ist es wichtig, vor Beginn der Prüfung ein ärztliches Attest einzureichen. Dieses muß bestimmten Anforderungen genügen und zusammen mit einem Beiblatt eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes. Bei Vorlage eines gültigen Attestes wird ein Rücktritt von der Prüfung eingetragen.
- bei Referaten/Hausarbeiten sowie sonstigen beim Dozenten (= Prüfer) einzureichenden Leistungen wenden Sie sich bitte direkt an den Dozenten, um Weiteres mit ihm zu klären.nach oben
- Was passiert, wenn ich eine angemeldete Prüfung aus anderen Gründen als aus Krankheitsgründen (z.B. Zeitmangel, persönliche Gründe etc.) nicht absolvieren kann?
Sollten Sie nicht erkrankt sein, sondern eine Prüfung aus anderen Gründen nicht ablegen können - z.B., weil Sie nicht ausreichend vorbereitet sind oder sich zeitlich beim Abfassen einer Arbeit verschätzt haben - ist ein offizieller Prüfungsrücktritt leider nicht möglich. Die Prüfung wird dann als nicht bestanden bewertet.
Dies ist aber nicht weiter schlimm: Mit Ausnahme der Prüfungen zum Abschlußmodul (Bachelorarbeit und Disputatio) sind alle Prüfungen beliebig oft wiederholbar. Sie können die Prüfung dann entweder zum Wiederholungstermin wiederholen (zu Klausuren siehe unten) oder zum nächsten Zeitpunkt, zu dem die zur Prüfung gehörende Veranstaltung bzw. das Modul angeboten wird. Der Angebotsturnus geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung, Spalte 6 hervor. In der Prüfungs- und Studienordnung 2010 ist das in der Regel jährlich der Fall, in der Prüfungs- und Studienordnung 2012 bei vielen Modulen semesterweise, mit Ausnahme von P 1, P 2, P 3. Sollte der jährliche Turnus zu Problemen führen - z.B., weil Sie Ihr Studium in einer bestimmten Zeit beenden wollen, wenden Sie sich bitte an die Studienreferentin.
Im Fall von Hausarbeiten oder anderen beim Dozenten abzugebenden Leistungen ist es außerdem sinnvoll, sich mit dem Dozenten in Verbindung zu setzen und diesen zu informieren, bzw. mögliche Alternativen zu besprechen.
- Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, was nun?
- Wie werden Prüfungen bewertet?
Wie Prüfungen bewertet werden geht aus der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung hervor. In den Spalten 11-17 werden alle wesentlichen Faktoren der Prüfungsleistung festgelegt (Art, Umfang etc.). Die Bewertungsmodalität - entweder bestanden/nicht bestanden oder benotet - wird in Spalte 15 angegeben.
Setzt sich eine Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen zusammen (z.B. Referat und Hausarbeit), wird für jede Teilleistung die Bewertungsart angegeben. Werden zwei Teilleistungen benotet, ergibt sich das Endergebnis aus dem arithmetischen Mittel der beiden Teilnoten.
- Wann liegen die Prüfungsergebnisse des jeweiligen Semesters vor?
Für alle Prüfungsleistungen außer den Pro- und Hauptseminarbeiten und der Bachelorarbeit gilt jeweils der 21. März (für das Wintersemester) bzw. der 21. September (für das Sommersemester) als Notenschluß.
Für schriftliche Seminararbeiten aus Pro- und Hauptseminaren liegt der Noteneingabeschluß jeweils 8 Tage vor Beginn der Vorlesungszeit.
Spätestens kurz nach diesen Terminen sind die Ergebnisse in der Regel abfragbar.
- Wie berechnet sich die Endnote meines Studiengangs?
Die Endnote des Studiengangs berechnet sich aus den für die einzelnen Module erzielten Noten, gewichtet nach den ECTS-Punkten. Wird bei einem Modul nur ein Teilmodul benotet, bestimmt dieses die Modulnote.
Liegt eine sogenannte Best-off-Regelung vor, gibt es bestimmte Auswahlregeln, nach denen einzelne schlechte Noten automatisch nicht berücksichtig werden. Für die Prüfungs- und Studienordnung 2012 besagt die Best-off-Regelung, dass jeweils das schlechtest benotete Modul aus WP 1-4 nicht in die Endnotenberechnung einbezogen wird.
Besondere Prüfungsformen (Bachelorarbeit, Praktikum[sbericht])
- Wo finde ich Informationen zum Abschlußmodul/zur Bachelorarbeit?
Informationen zum Anmeldungsprozedere, zu den Terminen sowie Hinweise zur formalen Gestaltung finden Sie hier.
- Wo finde ich Informationen zum Praktikum, das im Laufe des Studiums zu absolvieren ist, bzw. zu der dazugehörigen Prüfungsleistung, dem Praktikumsbericht?
Informationen rund um das Praktikumsmodul finden Sie hier.
- Muß ich mich in dem Praxismodul (PStO 2010: WP 22/23, PStO 2012: WP 14/15) in der Wahl der Übung nach der Art meines Praktikums richten? Muß ich etwa, wenn ich ein Praktikum im öffentlichen Dienst gemacht habe, auch die Übung aus dem Modul öffentlicher Dienst nehmen?
Nein, ein solcher Zusammenhang besteht nicht. Um Ihnen größere Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen, haben wir den Praktikumsbericht neutral in beiden Modulen benannt. Entsprechend wählen Sie das Wahlpflichtmodul über die Belegung/Absolvierung der Übung.
Sprachkenntnisse
- Muß ich Sprachkenntnisse nachweisen und wenn ja, welche?
Nach der Prüfungs- und Studienordnung 2012 (aktuell, für alle Studenten, die ab dem WS 2012/13 das Studium aufgenommen haben) können Lateinkenntnisse im Rahmen zweier Wahlfplichtmodule erworben werden, etwa, wenn diese für einen weiterführenden Studiengang benötigt werden. Die Anerkennung vorhandener Kenntnisse ist möglich, jedoch wird von der Anerkennung abgeraten, da damit der WP-Bereich abgedeckt und das Belegen einer Reihe von weiteren Veranstaltungen nicht mehr möglich ist.
Im Rahmen dieses Modulbereichs ist außerdem der Erwerb bzw. die Vertiefung von zahlreichen modernen Fremdsprachen möglich.